Quellensteuer und Anobag

cmt ag Steuerblog Fiskalvertretung

Quellensteuer und Anobag

11. November 2020

Voraussetzung beim SSL (Schuldner bei der steuerbaren Leistung) bei der Quellensteuer ist, dass der SSL Wohnsitz, Sitz, tatsächliche Verwaltung, eine Betriebsstätte oder eine feste Einrichtung in der Schweiz hat. Im Umkehrschluss kann somit ein Unternehmen mit Sitz im Ausland nicht SSL (Schuldner der steuerbaren Leistung) werden. Anobags werden dementsprechend ordentlich veranlagt.

Weitere Beiträge: Quellensteuer 2021, Erzählvideo Anobag

Ihr Ansprechpartner bei der cmt ag


Dominik Baldegger
Eidg. dipl. Treuhandexperte
Registrierter Revisor
Telefon direkt +41 71 788 08 02
dominik.baldegger@cmt.ch