Unternehmensabgabe nach RTVG ab 2021

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Unternehmensabgabe nach RTVG ab 2021

05. November 2020

Die Radio- und Fernsehabgabe wird ab 2021 von bisher 365 Franken auf neu 335 Franken für alle Schweizer Privathaushalte gesenkt. Die Tarifstruktur für die Unternehmensabgabe wird verfeinert. 93 Prozent der abgabepflichtigen Unternehmen werden weniger zahlen.

Die frühere Empfangsgebühr von 451 Franken wurde mit der Einführung der neuen Radio- und Fernsehabgabe am 1. Januar 2019 auf 365 Franken reduziert. Gestützt auf eine Tarifüberprüfung
wird die Abgabe erneut gesenkt, und zwar auf 335 Franken pro Jahr. Die Abgabe für Kollektivhaushalte, zu denen beispielsweise Alters- und Pflegeheime sowie Studentenwohnheime gehören, beläuft sich neu auf 670 Franken statt 730 Franken. Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV erhalten, sind weiterhin von der Abgabe befreit. Für Unternehmen wird die Tarifstruktur verfeinert. Statt bisher sechs gibt es neu 18 Tarifstufen. Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500’000 Franken bleiben weiterhin von der Abgabe ausgenommen. In der
tiefsten Stufe zahlen Firmen mit einem Umsatz zwischen 500’000 Franken und 749’999 Franken künftig eine Abgabe von 160 Franken, was einer Entlastung von 205 Franken entspricht.

Quelle: Faktenblatt zur Radio und Fernsehabgabe ab 2021

Weitere Beiträge: Quellensteuer 2021, Lohnfortzahlung – wann ist der Lohn geschuldet

Ihr Ansprechpartner bei der cmt ag


Dominik Baldegger
Eidg. dipl. Treuhandexperte
Registrierter Revisor
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