Projekt Passar 1.0: Was unsere e-Commerce Kunden wissen sollten!

Fiskalvertretungs-Registrierungspaket

Projekt Passar 1.0: Was unsere e-Commerce Kunden wissen sollten!

04. April 2023
Fiskalvertretungs-Registrierungspaket

Am 1. Juni 2023 nimmt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Version 1 des neuen Warenverkehrssystems Passar in Betrieb. Sukzessive werden NCTS und e-dec abgelöst werden. Für Importeure – sprich alle e-Commerce Händler, welche ausschliesslich Waren in die Schweiz einführen, ändert sich aber im Moment nichts, e-dec Import kann bis Mitte 2025 weiter benutzt werden.

Das BAZG hat in diesem Zusammenhang eine interessante Broschüre herausgegeben. Im Wesentlichen gibt es zwei Phasen. In der ersten Phase Passar 1 geht es um die Ablösung von NCTS (Durchfuhr) und e-Dec Export. Somit sind Sie als e-Commerce Händler mit reinen Einfuhren in die Schweiz davon noch nicht betroffen.

In der Passar 2 (ab Anfang 2025) wird die Einfuhr im Parallelbetrieb ermöglicht, ab voraussichtlich 1.7.25 ist die Einfuhr nur noch mit Passar möglich.

Dies bedeutet, dass unsere e-Commerce oder Versandhändler, welche mit der Zollsoftware arbeiten, spätestens ab 2025 entsprechend neue Abläufe implementieren müssen. Wir werden sie aber zusammen mit unserem Partner Trade Monkey über die Schritte entsprechend informieren. Die grössten Änderungen werden jedoch von Ihrem Logistiker notwendig sein, der sich hierbei aber sicherlich laufend selber informiert.

Fazit

Aus unserer Sicht bringt Passar im Bereich Verzollung und Abwicklung Effizienzvorteile, welche für Sie als E-Commerce/Versandhändler einen Vorteil bieten, da die Durchlaufzeiten zum Schweizer Kunden reduziert werden können.

Weitere Informationen: Trade Monkey – Zollsoftware für unsere E-Commerce Händler, Fiskalvertretung Schweiz – was sollte beim Zahlungsprozess beachtet werden?, Neu möglich: Lieferungen von Versandhändlern über Amazon

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DOMINIK BALDEGGER

Eidg. dipl. Treuhandexperte
Registrierter Revisor

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