Trade Monkey – Zollsoftware für unsere E-Commerce Händler

Trade Monkey – Zollsoftware für unsere E-Commerce Händler

03. April 2023

Schickt ein Versandhändler mit Fiskalvertretung Waren in die Schweiz, wird am Zoll die Ware mittels Veranlagungsverfügung im Namen des Versandhändlers importiert. Gleichzeitig wird damit die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Diese will der Versandhändler wieder zurückholen. Der Händler kann das entweder manuell (über den Web-GUI) oder, wenn er über ein eigenes ZAZ-Konto verfügt, über eine Zollsoftware machen.

Einfuhrsteuer ist Vorsteuer – und die will jedes Unternehmen zurückholen von der Steuerverwaltung. Die Gebührenverordnung (GeBüV) in Kombination mit den Ausführungen der MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrektur sehen dafür kumulativ die folgenden Voraussetzungen vor:

  • Der Versandhändler ist im Besitz der Veranlagungsverfügung des BAZG bzw. der elektronischen Veranlagungsverfügung (eVV), lautend auf den Importeur
  • Der Versandhändler ist tatsächlich Importeur und kann deshalb unmittelbar nach der Einfuhr über die Gegenstände wirtschaftlich verfügen (z.B. mit einer korrekt verbuchten Rechnung).

Seit der Einführung der eVV ist es für den Versandhändler einfach geworden, diese herunterzuladen. Das BAZG stellt im Bereich eVV Import die beiden Bereiche eVVZ (Zoll) und eVVM (Mehrwertsteuer) zur Verfügung. Je nach Bezugskanal wird ein ZIP-File mit XML- und PDF Dokumenten oder ein Datenset in XML und HTML heruntergeladen. Relevant für die Vorsteuer ist immer das XML-File!

Mit der Zollsoftware Trade Monkey stellen wir den Versandhändlern ein Tool zur Verfügung, welches die Anforderungen der Steuerverwaltung sehr gut abgedeckt.

Fazit:

In der Buchführung sind Vorsteuerbelege entscheidend – ohne Beleg keine Vorsteuer. Mit dem automatisierten Herunterladen der Veranlagungsverfügungen ist sichergestellt, dass ein Versandhändler im Falle einer Umsatzsteuerprüfung über die notwendigen Belege verfügt.

Weitere Informationen: Zollsoftware, Importtipps für ausländische Versandhändler in die Schweiz

Link zu Trade Monkey: Trade Monkey

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DOMINIK BALDEGGER

Eidg. dipl. Treuhandexperte
Registrierter Revisor

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