Umbauten im Frühling. Mit Liegenschaftsunerhaltskosten Steuern sparen.

Umbauten im Frühling. Mit Liegenschaftsunerhaltskosten Steuern sparen.

23. April 2014

Renovieren Sie Ihre Liegenschaft, können Sie die Kosten als Liegenschaftsunterhaltskosten vom steuerlichen Einkommen abziehen. Das Steueramt unterscheidet dabei zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen.

Werterhaltende Investition

Wie der Name erahnen lässt, sind mit werterhaltenden Investitionen Zahlungen für Reparaturen oder die Beseitigung von Mängeln gemeint. Ein typisches Beispiel einer werterhaltenden Investition ist das Streichen der Aussenfassade.

Wertvermehrende Investition

Investitionen gelten dann als wertvermehrend, wenn sie eine Steigerung von Komfort und Qualität oder den Um- oder Anbau bzw. Erschliessung zum Ziel haben. Diese können nur teilweise vom Einkommen angezogen werden.
Die Grenze zwischen werterhaltend und -vermehrend ist schmal und wird je nach Gemeinde unterschiedlich gehandhabt.

CMT STEUERTIPP

Was müssen Sie beim Abzug der Kosten für Ihre Liegenschaft beachten und wie bereiten Sie sich am besten vor? Erfahren Sie im Video nützliche Tipps von unserem Experten!

Wie sollten anfallende Liegenschaftskosten zeitlich geplant werden? Hier finden Sie den Videotipp dazu: Liegenschaftskosten planen