Mit Liegenschaftskosten Steuern sparen

Mit Liegenschaftskosten Steuern sparen

23. April 2015

Wenn Sie Ihre anfallenden Liegenschaftskosten zeitlich richtig planen, können Sie einfach Steuern einsparen. Da der Abzug der Liegenschaftsunterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen erfolgt, kann dies eine grosse steuerliche Erleichterung bedeuten.

Kumulieren Sie Ihre Liegenschaftsunterhaltskosten in einer Steuerperiode

So geht’s: In vielen Kantonen können Sie bei der Steuererklärung entweder eine Pauschale oder die effektiven Liegenschaftsunterhaltskosten abziehen. Übersteigen die tatsächlichen Unterhaltskosten die Totalabzüge nicht, wird die Pauschale abgezogen. Die tatsächlichen Investitionen sind somit in der Pauschale enthalten und können nicht zusätzlich abgezogen werden. Wir empfehlen deshab, die Unterhaltskosten wenn möglich auf die gleiche Steuerperiode zu verschieben und in den umliegenden Jahren die Pauschale geltend zu machen.

CMT STEUERTIPP

Was müssen Sie dabei beachten? Unser Steuerexperte erklärt es Ihnen.

Wie unterscheiden sich wertvermehrende und werterhaltende Investitionen? Dies erfahren Sie hier in einem weiteren Videotipp:Liegenschaftsunterhaltskosten