MWST Update 1/2020
17. Januar 2020MWST-Info 22 – Ausländische Unternehmen
Ausländische in der Schweiz MWST-pflichtige Unternehmen, müssen gemäss MWST-Info 22 keine separate Buchhaltung für die Tätigkeit im Inland führen. Laut ESTV sollten sie jedoch als Mindestanforderung zu ihrer Inlandtätigkeit pro Geschäftsjahr eine Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben sowie über das Geschäftsvermögen führen. Die ESTV hat dazu eine Arbeitshilfe publiziert. Für e-commerce Firmen ohne physische Präsenz in der Schweiz, erachten wir es als sachgerecht Umsatzsteuer- und Vorsteuerjournale zum Inlandgeschäft zu führen.
Tipp: Seit Ende November ist auch eine englische Version der MWST-Info 22 verfügbar. Auch die cmt ag bietet eine englische Homepage für Fiskalvertretung an!
Quelle: ESTV
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