MWST-Sätze erhöhen sich
16. April 2023Am 1. Januar 2024 tritt die Reform AHV 21 in Kraft. Sie beinhaltet auch die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Damit gelten ab 1. Januar 2024 folgende Mehrwertsteuersätze: Der Normalsatz beträgt neu 8,1 Prozent (aktuell 7,7), der Sondersatz für Beherbergungen steigt auf 3,8 Prozent (aktuell 3,7) und für den reduzierten Satz gelten neu 2,6 Prozent (aktuell 2,5).
Quelle: Update Newsletter 04/2023
Weitere Informationen: Verrechnungssteuer: Änderungen beim Meldeverfahren im Konzern, Die vorgezogene Recyclinggebühr
JOSEF MANSER
Treuhänder mit eidg. Fachausweis Registrierter RevisionsexperteVerwandte Beiträge
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