Merkblatt faktischer Arbeitgeber für Quellensteuer
21. Januar 2021Innerhalb von Konzernen werden regelmässig und unter verschiedensten Umständen Mitarbeitende entsandt. Die entsandten Mitarbeitenden nehmen hauptsächlich Spezialaufgaben zu Gunsten einer mit ihren Arbeitgebenden verbundenen Gesellschaft wahr. Je nach Projekt haben die Entsendungen einen unterschiedlichen Umfang und teilweise werden die im Zusammenhang mit der Entsendung geschuldeten Arbeitsleistungen auch am ausländischen Sitz der entsendenden Unternehmung erbracht. In der weitaus überwiegenden Anzahl der Fälle werden die Kosten, die der ausländischen Gesellschaft durch die Weiterführung der Lohnzahlungen anfallen, an die aufnehmende Unternehmung mit Sitz in der Schweiz weiterbelastet. Regelmässig werden dabei die Gehaltskosten nicht aufgrund der effektiven Verhältnisse in Rechnung gestellt, sondern in Form einer Pauschale, die auch noch übrige Entschädigungen (z.B. „management fees“) enthalten kann.
Bei Entsendungen von Arbeitnehmenden unter verbundenen Gesellschaften ist trotz fortgeführter Lohnzahlung durch die entsendende Unternehmung zu prüfen, ob allenfalls am Einsatzort eine faktische Arbeitgeberschaft gegeben ist. Das Vorliegen einer faktischen Arbeitgeberschaft ist zu bejahen, wenn die Arbeitsleistungen vorübergehend nicht der Unternehmung geschuldet sind, mit welcher der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, sondern einer andern Unternehmung im Konzern.
Wird ein Mitarbeitender von einem ausländischen Arbeitgebenden in die Schweiz entsandt, ist somit bei Vorliegen einer faktischen Arbeitgeberschaft – und dies trotz fortgeführter Lohnzahlung aus dem Ausland – eine Quellensteuerpflicht in der Schweiz gegeben.
Für die Beurteilung dieser Sachlage kann das beiliegende Merkblatt herangezogen werden.
Weitere Beiträge: Quellensteuer ab 01.01.2021, Quellensteuer und Anobag
Ihr Ansprechpartner bei der cmt ag
Dominik Baldegger
Eidg. dipl. Treuhandexperte
Registrierter Revisor
Telefon direkt +41 71 788 08 02
dominik.baldegger@cmt.ch