Quellensteuer und Anobag
Voraussetzung beim SSL (Schuldner bei der steuerbaren Leistung) bei der Quellensteuer ist, dass der SSL Wohnsitz, Sitz, tatsächliche Verwaltung, eine Betriebsstätte oder eine feste Einrichtung in der Schweiz hat. Im Umkehrschluss kann somit ein Unternehmen mit Sitz im Ausland nicht SSL (Schuldner der steuerbaren Leistung) werden. Anobags werden dementsprechend ordentlich veranlagt.
