Wertberichtigung Euro – SNB-Entscheid in Folge der Aufhebung der Euro-Untergrenze
03. Februar 2015Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat zu Beginn des Jahres 2015 schwere Turbulenzen an den globalen Devisenmärkten ausgelöst. Am 15. Januar 2015 entschloss sich die SNB die Zusage der Wechselkursanbindung an den Euro aufzukündigen und fortan wieder die freien Marktkräfte über den Wechselkurs entscheiden zu lassen. Zu hoffen bleibt momentan vor allem, dass sich die Wechselkursrelationen von Euro und US Dollar wieder an der Realwirtschaft orientieren. Viele Experten sehen dieses Wechselkursniveau bei 1.10 CHF/EUR und einer Parität des Franken zum US Dollar. Die Zeit wird zeigen, inwieweit sich diese Vorhersagen bewahrheiten.
Auswirkung auf Jahresrechnung
Die Notwendigkeit über den Jahreswechsel 2014/15 eine Jahresrechnung zu erstellen bedeutet aber, dass schon jetzt zu untersuchen ist, wie sich der SNB-Entscheid auf die Jahresrechnung 2014 auswirkt. Als entscheidend ist die Frage zu betrachten, ob in der Jahresrechnung 2014 Rückstellungen für Kursschwankungen auf etwaige Eurobestände, Wertschriften und sonstige Forderungen in Euro und US Dollar gebildet werden dürfen und diese somit steuerlich anerkannt werden.
Pragmatische Ansätze fordern, dass der Entwicklung des Wechselkurses zu Beginn des Jahres 2015 bereits in der Jahresrechnung 2014 Rechnung getragen werden muss. Dahingegen besagen formelle Ansätze, dass die Wechselkursentwicklungen Ereignisse nach dem Bewertungsstichtag sind und die in Gesetzen verankerten Richtlinien zur Bewertung von Wechselkursen zum Jahresende nicht verändert werden.
Unterschiedliche Meinungen der Steuerverwaltungen zur Wertberichtigung
Nach unseren bisherigen Informationen sind sich die Steuerverwaltungen der einzelnen Kantone uneinig. Mit positivem Beispiel gehen die Steuerverwaltung Appenzell Innerrhoden, St. Gallen und Thurgau voran. Die Thurgauer Steuerverwaltung hat durchblicken lassen, dass eine Wertberichtigung bis zum einem Wechselkurs von 1.10 CHF/EUR steuerlich zugelassen wird. Die Steuerverwaltung AI und SG äussern sich explizierter:
- Die Wertberichtigung umfasst nur die geldnahen Bestandspositionen im Umlaufvermögen der Bilanz (wie flüssige Mittel, Debitoren, Anzahlungen von Kunden und kurzfr. Verbindlichkeiten). Für zukünftige Geschäftsverluste im 2015 werden keine Wertberichtigungen oder Rückstellungen akzeptiert.
- Wertberichtigung bezieht sich ausschliesslich auf nominale und ungesicherte Euro-Positionen
- Auf Wertschriften und Lagerbeständen ist die Wertberichtigung ausgeschlossen.
- Euro-Positionen um Fremdkapital können nach dem Gesamtbild der Umstände die Höhe der Wertberichtigung mindern.
- Die Wertberichtigung ist auf max. 15% der betroffenen Euro-Positionen beschränkt. Die weitere Kursentwicklung ist irrelevant.
- Von dieser Massnahme sind nur Abschlüsse per 31.12.2014 betroffen.
- Die Wertberichtigung ist in der Handelsbilanz zu verbuchen und offen (d.h. brutto) darzustellen.
- Die Wertberichtigung ist nur für Gesellschaften zulässig, deren funktionale Währung der Schweizer Franken ist.
- Die Wertberichtigung ist mit dem nächsten Abschluss wieder vollständig aufzulösen.
Empfehlung zur Wertberichtigung
Die cmt ag empfiehlt Wertberichtigungen auf wesentliche Euro-und US Dollarbestände zu bilden, um deren steuerliche Wirksamkeit voranzutreiben.