Versandhandel in die Schweiz
20. Februar 2018
Posted at 11:16h
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Allgemein
by Dominik Baldegger
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Informationen zur Versandhandelsregelung ab dem 1. Januar 2019
Um was geht es?
Mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes sollen die im Versandhandel tätigen ausländischen Unternehmen den Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gleichgestellt werden. Die bisherige Ungleichbehandlung ergibt sich daraus, dass auf Wareneinfuhren aus erhebungswirtschaftlichen Gründen keine Mehrwertsteuer auf der Einfuhr (Einfuhrsteuer) erhoben wird, wenn der Steuerbetrag fünf Franken oder weniger beträgt (sogenannte Kleinsendungen). Zudem unterliegt die Warenlieferung auch nicht der Mehrwertsteuer im Inland (Inlandsteuer)2. Der Käufer der Ware kann somit Kleinsendungen aus dem Ausland ohne Mehrwertsteuerbelastung beziehen, wogegen die gleiche Sendung beim Bezug bei einem inländischen, im MWST-Register eingetragenen Versand- oder Detailhändler der Inlandsteuer unterliegt.
Den gesamten Artikel der Eidgenössischen Steuerverwaltung finden Sie hier.
Für Fragen stehen Ihnen die Experten der cmt ag gerne zur Verfügung.
Quelle: www.estv.admin.ch
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