Verlustschein Verjährung per 2016
13. August 2015Per Ende 2016 verjähren in der Schweiz Millionen von alten Verlustscheinen, denn diejenigen Verlustscheine, welche vor 1997 ausgestellt worden sind, verlieren aufgrund der Revision des SchKG per 1.1.1997 nun nach 20 Jahren ihre Rechtskraft.
Als Gläubiger können Sie
- durch eine erneute Betreibung oder
- durch eine Gerichtsklage oder
- mit einer Teilzahlung oder Schuldanerkennung seitens des Schuldners
die Frist unterbrechen und so eine 20-jährige Frist starten.
Oft macht es Sinn und verspricht Erfolg, dem Schuldner ein aussergerichtliches Verkaufsangebot zu machen wie zum Beispiel die Aushändigung oder Löschung des Verlustscheins gegen eine einmalige Bezahlung von 30% der Forderung oder ähnlich.
Als Schuldner ist es wichtig, dass bei einer Betreibung aufgrund eines Konkursverlustscheins unbedingt die Einrede „kein neues Vermögen“ angebracht wird. Dieser besondere Rechtsvorschlag wird dann dem Gericht zur Prüfung vorgelegt. Die Betreibung wird nur durchgeführt, falls wirklich neues Vermögen vorhanden und/oder vermögenbildendes Einkommen Tatsache ist.