Umsatzsteuerpflicht Schweiz – ja oder nein?

Umsatzsteuerpflicht Schweiz – ja oder nein?

25. Januar 2018

Diese Checkliste stellt eine erste Orientierung für Unternehmen dar, ob sie in der Schweiz MWST-pflichtig werden (Umsatzsteuerpflicht).

Warenlieferungen

Reine Warenlieferung in die Schweiz, z.B. ex-Works Lieferung nach den Incoterms (ohne Online-Versandhandel) Unabhängig vom Weltumsatz des Unternehmens löst eine reine Warenlieferung keine MWST-Pflicht in der Schweiz aus.
Der ausländische Lieferant tritt als Importeur auf (z.B. DDP Lieferung nach Incoterms) Wenn der ausländische Lieferant die schweizerische Einfuhrsteuer übernimmt bzw. als Importeur auftreten möchte, muss er sich – unabhängig vom Weltumsatz – der MWST-Pflicht unterstellen. Hierfür ist die Unterstellungserklärung notwendig. Die Rechnung an den Schweizer Kunden fakturiert der ausländische Lieferant dann mit CH-MWST, die bei der Einfuhr verauslagte Schweizer Einfuhrsteuer kann der ausländische Lieferant als Vorsteuer zurückholen.
Warenlieferungen bei online-Versandhandel (gilt erst
ab 1.1.2019)
Unternehmen, die für mind. CHF 100‘000 pro Jahr von der Einfuhrsteuer befreite Kleinsendungen (Einfuhrsteuer unter CHF 5) in die Schweiz senden, werden ab 1.1.2019 MWST-pflichtig in dem Moment, wo sie die CHF 100‘000 überschreiten à Registrierung ab 1.1.2019 machen, statt die Überschreitung der Umsatzgrenze abzuwarten
 

Dienstleistungserbringung / Arbeitsleistung mit und ohne Warenlieferung

Werkvertragliche Lieferungen in der Schweiz (z.B. Warenlieferung inkl. Montage) Wenn der weltweite Umsatz des ausländischen Unternehmens CHF 100‘000 übersteigt, besteht ab dem 1.1.2018 MWST-Registrierungspflicht.
Reine Arbeitsleistungen (ohne Warenlieferung) wie Reparaturen, Montage, Reinigungen, etc. Wenn der weltweite Umsatz des ausländischen Unternehmens CHF 100‘000 übersteigt, besteht ab dem 1.1.2018 MWST-Registrierungspflicht. Diese Tätigkeiten gelten als in der Schweiz erbracht und lösen immer eine Registrierungspflicht aus.
Dienstleistungen wie Werbung, Beratung (ohne Liegenschaften) für einen Kunden mit Sitz
in der Schweiz
Empfängerortsprinzip, es ist irrelevant, ob die Dienstleistung im Ausland oder der Schweiz erbracht wurde. Muss vom Schweizer über die Bezugssteuer abgerechnet werden und löst keine MWST-Pflicht in der Schweiz aus.
 

Dienstleistungen wie Architekturleistungen mit einem Bezug zu einem Schweizer Grundstück: Ort der
gelegenen Sache, egal, ob die Dienstleistung
im Ausland oder der  CHF erbracht wurde.

Wenn der weltweite Umsatz des ausländischen Unternehmens CHF 100‘000 übersteigt, besteht ab dem 1.1.2018 MWST-Registrierungspflicht.
 

Dienstleistungen wie Telekommunikations- und elektronischen Dienstleistungen an Privatpersonen
oder nicht steuerpflichte Unternehmen
in der Schweiz

Wenn der weltweite Umsatz des ausländischen Unternehmens CHF 100‘000 übersteigt, besteht ab dem 1.1.2018 MWST-Registrierungspflicht.
Dienstleistungen wie Telekommunikations- und elektronischen Dienstleistungen an steuerpflichte Unternehmen in der Schweiz Empfängerortsprinzip, egal ob die Dienstleistung physisch im Ausland oder der Schweiz erbracht wurde, muss über Bezugssteuer vom Schweizer abgerechnet werden, keine MWST-Pflicht für das ausländische Unternehmen

 

Erfahren Sie mehr zum Thema Umsatzsteuerpflicht und die Angebote der cmt ag:

 

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