Umsatzsteuerpflicht Schweiz – ja oder nein?
25. Januar 2018Diese Checkliste stellt eine erste Orientierung für Unternehmen dar, ob sie in der Schweiz MWST-pflichtig werden (Umsatzsteuerpflicht).
Warenlieferungen |
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Reine Warenlieferung in die Schweiz, z.B. ex-Works Lieferung nach den Incoterms (ohne Online-Versandhandel) | Unabhängig vom Weltumsatz des Unternehmens löst eine reine Warenlieferung keine MWST-Pflicht in der Schweiz aus. |
Der ausländische Lieferant tritt als Importeur auf (z.B. DDP Lieferung nach Incoterms) | Wenn der ausländische Lieferant die schweizerische Einfuhrsteuer übernimmt bzw. als Importeur auftreten möchte, muss er sich – unabhängig vom Weltumsatz – der MWST-Pflicht unterstellen. Hierfür ist die Unterstellungserklärung notwendig. Die Rechnung an den Schweizer Kunden fakturiert der ausländische Lieferant dann mit CH-MWST, die bei der Einfuhr verauslagte Schweizer Einfuhrsteuer kann der ausländische Lieferant als Vorsteuer zurückholen. |
Warenlieferungen bei online-Versandhandel (gilt erst ab 1.1.2019) |
Unternehmen, die für mind. CHF 100‘000 pro Jahr von der Einfuhrsteuer befreite Kleinsendungen (Einfuhrsteuer unter CHF 5) in die Schweiz senden, werden ab 1.1.2019 MWST-pflichtig in dem Moment, wo sie die CHF 100‘000 überschreiten à Registrierung ab 1.1.2019 machen, statt die Überschreitung der Umsatzgrenze abzuwarten |
Dienstleistungserbringung / Arbeitsleistung mit und ohne Warenlieferung |
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Werkvertragliche Lieferungen in der Schweiz (z.B. Warenlieferung inkl. Montage) | Wenn der weltweite Umsatz des ausländischen Unternehmens CHF 100‘000 übersteigt, besteht ab dem 1.1.2018 MWST-Registrierungspflicht. |
Reine Arbeitsleistungen (ohne Warenlieferung) wie Reparaturen, Montage, Reinigungen, etc. | Wenn der weltweite Umsatz des ausländischen Unternehmens CHF 100‘000 übersteigt, besteht ab dem 1.1.2018 MWST-Registrierungspflicht. Diese Tätigkeiten gelten als in der Schweiz erbracht und lösen immer eine Registrierungspflicht aus. |
Dienstleistungen wie Werbung, Beratung (ohne Liegenschaften) für einen Kunden mit Sitz in der Schweiz |
Empfängerortsprinzip, es ist irrelevant, ob die Dienstleistung im Ausland oder der Schweiz erbracht wurde. Muss vom Schweizer über die Bezugssteuer abgerechnet werden und löst keine MWST-Pflicht in der Schweiz aus. |
Dienstleistungen wie Architekturleistungen mit einem Bezug zu einem Schweizer Grundstück: Ort der |
Wenn der weltweite Umsatz des ausländischen Unternehmens CHF 100‘000 übersteigt, besteht ab dem 1.1.2018 MWST-Registrierungspflicht. |
Dienstleistungen wie Telekommunikations- und elektronischen Dienstleistungen an Privatpersonen |
Wenn der weltweite Umsatz des ausländischen Unternehmens CHF 100‘000 übersteigt, besteht ab dem 1.1.2018 MWST-Registrierungspflicht. |
Dienstleistungen wie Telekommunikations- und elektronischen Dienstleistungen an steuerpflichte Unternehmen in der Schweiz | Empfängerortsprinzip, egal ob die Dienstleistung physisch im Ausland oder der Schweiz erbracht wurde, muss über Bezugssteuer vom Schweizer abgerechnet werden, keine MWST-Pflicht für das ausländische Unternehmen |
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