Subunternehmer und Sozialversicherungen – Fallstricke

Subunternehmer und Sozialversicherungen – Fallstricke

19. November 2024

Immer häufiger sind Schweizer Unternehmen bei Ausführungen von Arbeiten – sei es bei Ihnen inhouse oder extern bei Kunden – konfrontiert mit der Tatsache, dass Lieferanten Subunternehmer einsetzen, welche Teile des Auftrages ausführen. Im nachfolgenden Text wird darauf eingegangen, worauf bei Subunternehmen zu achten ist und welche Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit im Bereich der Sozialversicherungen keine bösen Überraschungen entstehen.

Für Schweizer Unternehmen sind folgende Varianten denkbar:

  • Einzelunternehmen erbringt regelmässig Leistungen für das eigene Unternehmen
  • Ein Lieferant setzt CH-Subunternehmer ein, um Leistungen im Schweizer Unternehmen zu erbringen
  • Ausländische Einzelunternehmen erbringen Leistungen für das eigene Unternehmen

Variante 1:
Falls Sie regelmässig Einzelunternehmen haben, welche für Ihre Unternehmung Leistungen erbringen, raten wir Ihnen, folgende Punkte zu prüfen:

  • Ist die Einzelfirma bei der zuständigen Ausgleichskasse gemeldet und hat sie die Berechtigung, in der relevanten Branche zu arbeiten?
  • Überprüfen Sie die UID-Nummer auf der Rechnung im Firmenregister UID.
  • Wichtig ist, dass die Einzelfirma über mehrere Kunden verfügt, d.h. dass sie ein unternehmerisches Risiko zu tragen hat: wenn Sie merken, dass der Einzelunternehmer ausschliesslich für Sie arbeitet, müssen Sie prüfen, ob dieser allenfalls als unselbständiger Mitarbeiter abgerechnet werden sollte.

Variante 2:
Grundsätzlich sind bei der Variante 2 sämtliche obigen Punkte (s. Variante 1) von Ihrem Lieferanten abzuklären. Ihr Vertragsverhältnis bezieht sich auf diesen. Dennoch macht es sicherlich Sinn, die Risiken mit dem Lieferanten zu besprechen.

Variante 3:
Zunehmend kommen auch ausländische Unternehmen in die Schweiz und erbringen Leistungen vor Ort. Hierbei empfehlen wir folgende Punkte zu prüfen:

  • Stellen Sie bei jedem Einzelunternehmen sicher, dass Sie eine Kopie des Formulars A1 der ausländischen Sozialversicherungsbehörde in Ihren Unterlagen haben.
  • Überprüfen Sie die UID-Nummer auf der Rechnung im Firmenregister UID: Sofern Lieferungen vor Ort erbracht werden, muss sich der ausländische Einzelunternehmer (bei einem weltweiten Umsatz über CHF 100’000) in der Schweiz bei der MWST registrieren und seine Leistungen mit Steuer abrechnen.

Fazit:

Sofern Sie obige Punkte einhalten, können Sie die Risiken mit Subunternehmern erheblich limitieren. Gerne unterstützen wir Sie!

CMT-Dominik-Baldegger-Circle

DOMINIK BALDEGGER

Eidg. dipl. Treuhandexperte
Registrierter Revisor

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