Softwarebasierte Importabwicklung

Softwarebasierte Importabwicklung

01. Juli 2015

Elektronische Veranlagungsverfügung – was heisst das für Sie?

Bis heute werden die gelben Veranlagungsverfügungen von der Zollbehörde noch via Post zugestellt. Dies wird nach und nach eingestellt und durch die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) substituiert.

Mit der eVV muss sich die Arbeitsteilung Verzollung/MWST und Zollkontokontrolle nicht ändern. Neu werden die eVV und das Bordereau der Abgaben nach der e-dec Import Zollanameldung jedoch in Datenform (verschlüsselte XML-Dateien) auf dem Server der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) zur Verfügung gestellt. Genauer heisst dies, dass der Zollkunde/Importeur die Daten elektronisch abholen muss. Die Bringschuld der EZV wird zur Holschuld des Importeurs!

Konsequenzen

  • Bringschuld der EZV wird zur Holschuld des Importeurs
  • Abholung erfordert gewisse IT-Hilfsmittel
  • Zollinformationen können digital weiterverarbeitet werden
  • MWST-Kontrollen sind nur noch mit digitalen Dateien möglich

Fazit

Stellen Sie rechtzeitig auf das e-dec-Import Verfahren um. Wir empfehlen zur administrativen Abwicklung unser Produkt Zollsoftware, welches wir bis jetzt erfolgreich im Bereich der Fiskalvertretung nutzen. Eine beispielhafte Beschreibung finden Sie hier:

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