Schweiz – EU Personenfreizügigkeit

Schweiz – EU Personenfreizügigkeit

13. April 2015
Löhne, Zuwanderung, AHV/IV –  Fragen und Antworten

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sind traditionell eng, aber auch stetem Wandel unterworfen. Seit dem Jahr 2002 sind sie aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) noch enger geworden. Für Staatsangehörige aus dem EU/EFTA- Raum ist es seither einfacher in die Schweiz zu kommen, hier zu leben und zu arbeiten. Dies gilt umgekehrt auch für Schweizer, die im EU/EFTA-Raum leben und arbeiten wollen. Ende Oktober 2014 lebten 1.32 Mio. Bürger aus dem EU/EFTA-Raum in der Schweiz und rund 452’600 Schweizer Staatsangehörige in einem EU/EFTA-Staat.

Am 9. Februar 2014 haben die Stimmberechtigten und die Mehrheit der Stände die Initiative „Gegen Masseneinwanderung“ angenommen. Damit haben sie sich für eine Begrenzung der Zuwanderung durch Höchstzahlen und Kontingente ausgesprochen. Der Bundesrat arbeitet an der Umsetzung der neunen Verfassungsartikel 121a und 107 Ziff. 9.

Die Verfassungsartikel sind nicht mit dem FZA vereinbar. Bis zu einer allfälligen Revision oder einer eventuellen Kündigung gelten das FZA und die anderen bilateralen Verträge unverändert.

Die folgende Broschüre vermittelt grundsätzliche Informationen zur Bedeutung des FZA sowie zu Fragen in Zusammenhang mit Löhnen, Arbeitsplätzen, Wirtschaft, Zuwanderung und Sozialwerken:

PDF Download: Schweiz-EU-Personenfreizügigkeit

Quelle: Eidgenössisches Department für auswärtige Angelegenheiten EDA