Plattformbesteuerung Schweiz – Antworten auf häufige Fragen von ausländischen e-Commerce Händlern
19. Dezember 2024Auf den 1.1.2025 wird das MWST-Gesetz der Schweiz angepasst. Neu wird – neben diversen Anpassungen – die sogenannte Plattformbesteuerung eingeführt. Was bedeutet diese für ausländische e-Commerce Unternehmen? Was müssen Unternehmen beachten, welche bereits in der Schweiz über einen Fiskalvertreter registriert sind? Nachfolgend Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Ich bin ein ausländisches e-Commerce Unternehmen und bin bereits über die cmt ag als Fiskalvertreter registriert. Muss ich irgendetwas beachten?
Ja – in Zukunft müssen Sie unterscheiden können, über welchen Vertriebskanal sie die Ware an den Schweizer Kunden in die Schweiz liefern. Läuft der Kauf über eine Plattform wie z.B. Galaxus, Manor, etc., muss ab dem 1.1.25 die Plattform die MWST an die Eidg. Steuerverwaltung abführen und nicht mehr sie.
Wie muss ich mit Umsätzen umgehen, welche ich über meinen eigenen Webshop erziele?
Umsätze des eigenen Webshops müssen wie im 2024 deklariert und auch an die Eidg. Steuerverwaltung abgeführt werden.
Muss ich im Bereich Logistik etwas beachten?
Zuerst einmal empfehlen wir Ihnen, das Gespräch mit Ihrer Plattform zu suchen. Verschiedene Plattformen bieten gute Lösungen an, wie sie die Logistik elegant lösen können. Galaxus z.B. bietet mit dem EU-HUB eine sehr komfortable Lösung für ausländische e-Commerce Unternehmen an. Wichtig ist, dass der Import in die Schweiz mit dem Logistiker geklärt ist und Ihnen die relevanten Dokumente (eVV’s etc.) auch entsprechend vorliegen. Wir empfehlen Ihnen, die Vertriebskanäle über Plattformen und über Ihren eigenen Webshop sauber aufzuarbeiten und entsprechend mit den Logistik-Unternehmen zu besprechen.
Muss ich im Bereich Buchführung etwas beachten?
Wir empfehlen Ihnen, die Plattformumsätze in der Schweiz mit einem separaten Steuerschlüssel zu verbuchen, damit diese auswertbar sind. Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass Galaxus ab 1.1.25 die Zahlungsbedingungen ändert. Neu werden Sie für die Plattformumsätze Gutschriften abzgl. Plattformgebühren erhalten. Dies muss entsprechend korrekt in der ausländischen Buchhaltung verbucht werden.
Muss ich im Bereich Rechnungsstellung etwas beachten?
Ja, Kunden, welche über Plattformen kaufen, werden in Zukunft eine mehrwertsteuerkonforme Rechnung von der jeweiligen Plattform erhalten. Als e-Commerce Händler müssen Sie sich somit überlegen, mit welcher Rechnung die Ware entweder an den EU-HUB oder in die Schweiz verschickt werden müssen.
Gibt es im Bereich Deklaration etwas zu beachten?
Ja, wie gesagt müssen Sie die Plattformumsätze nicht mehr deklarieren sondern nur noch die Umsätze, welche über Ihren eigenen Webshop gelaufen sind. Zudem muss sichergestellt sein, dass die korrekte Vorsteuer geltend gemacht wird.
Fazit:
Durch die Teilrevision des MWST-Gesetzes ändert sich für ausländische e-Commerce-Händler einiges. Händler, welche über die cmt registriert sind, haben wir bereits alle kontaktiert. Gerne stehen wir auch Ihnen für Fragen und mögliche Lösungsansätze zur Verfügung.
DOMINIK BALDEGGER
Eidg. dipl. TreuhandexperteRegistrierter Revisor
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