Pflichten Schweizer Arbeitgeber mit Grenzgängern
27. Oktober 2025
Gerade im Bodenseeraum und im Rheintal sind sehr viele Grenzgänger in Schweizer Unternehmen angestellt. Welche Pflichten habe ich als Schweizer Unternehmen und Arbeitgeber in Bezug auf Grenzgänger?
Gibt es verschiedene Arten von Grenzgänger?
Ja, es gibt die echten Grenzgänger und die sogenannten unechten Grenzgänger.
Was ist der Unterschied zwischen einem echten und einem unechten Grenzgänger?
Der echte Grenzgänger wohnt z.B. in Deutschland, arbeitet in der Schweiz und kehrt regelmässig an seinen deutschen Wohnsitz zurück. Er kehrt an nicht mehr als 60 Arbeitstagen/Kalenderjahr aufgrund seiner Arbeit nicht an seinen Wohnsitz zurück. Zudem muss er die steuerliche Ansässigkeit in Deutschland mittels einer Bescheinigung nachweisen.
Ein unechter Grenzgänger ist somit ein deutscher Arbeitnehmer, der in der Schweiz arbeitet und die Voraussetzungen der Grenzgängereigenschaft NICHT erfüllt. Dies kann sein, weil er an mehr als 60-Tagen aufgrund seiner Arbeit nicht an seinen Wohnsitz zurückkehren kann, ausschliesslich im Homeoffice in Deutschland arbeitet oder die Heimkehr unzumutbar ist (Hilfsfaktoren sind Autostrecke mehr als 100 km bzw. 1.5 Stunden Weg) und nicht täglich nach Hause pendelt.
Was muss ich als Arbeitgeber beachten, wenn ich einen echten Grenzgänger beschäftige?
- Genaue Abklärung der privaten Wohnsituation des Arbeitnehmers
- Bei deutschen Grenzgängern: Einverlangung der steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger (GRE-1 Formular bei erstmaliger Bescheinigung, GRE-2 Formular bei Verlängerung)
- Sobald die Ansässigkeitsbescheinigung vorliegt: Quellensteuerabzug von 4.5%
Hinweis: liegt die Ansässigkeitsbescheinigung nicht vor, muss die Quellensteuer mit den ordentlichen Tarifen abgerechnet werden.
Was muss ich als Arbeitgeber beachten, wenn ich einen unechten Grenzgänger beschäftige?
- Grundsätzlich habe ich dieselben Pflichten wie beim echten Grenzgänger.
- Abführung der Quellensteuer zu ordentlichen Tarifen
- Genau prüfen, wie viele Tage der unechte Grenzgänger in welchem Land arbeitet à Monteurklausel gilt, d.h. Besteuerung der Bruttoeinkünfte der tatsächlich im Tätigkeitsstaat ausgeübten Arbeitstage
Bsp. Wohnort Stuttgart, Einkommen CHF 100’00
Homeoffice Tage pro Jahr 30 Tage
Arbeitsort Appenzell 210 Tage
- Steuerbares Einkommen Schweiz: 210/240 à CHF 87’500
- Steuerbares Einkommen Deutschland: 30/240 à CHF 12’500
Gerne übernehmen wir auch für Ihr Unternehmen die Payroll für Grenzgänger.

JOSEF MANSER
Treuhänder mit eidg. Fachausweis Registrierter RevisionsexperteVerwandte Beiträge
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