Ordentliche Revision in der Schweiz: Wer ist betroffen und was wird geprüft?

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Verhältnismässig ein kleiner Teil der Schweizer Unternehmen unterliegt der ordentlichen Revision – doch wer betroffen ist, muss den erweiterten Prüfungsumfang und die höheren Anforderungen genau kennen. Der Übergang von der eingeschränkten zur ordentlichen Revision bringt organisatorisch spürbar mehr Aufwand mit sich. Er zwingt Unternehmen zur Professionalisierung, erhöht dadurch aber auch die Sicherheit für Verwaltungsrat, Investoren, Gläubiger und finanzierende Banken.

Was ist eine ordentliche Revision?

Die ordentliche Revision ist die umfassendere der beiden Prüfungsarten im Schweizer Obligationenrecht. Die Revisionsstelle prüft, ob die Jahresrechnung und eine allfällige Konzernrechnung den gesetzlichen Vorschriften, den Statuten und dem gewählten Rechnungslegungsstandard entsprechen. Darüber hinaus beurteilt sie das interne Kontrollsystem (IKS) und analysiert die wesentlichen Risiken des Unternehmens. Weiter zeichnet sich die ordentliche Revision im Vergleich zur eingeschränkten Revision mit höheren Anforderungen an die Prüfungstiefe wie auch an die Qualität der Nachweise aus. Zusätzlich zum zusammenfassenden Bericht an die Generalversammlung, wird ein umfassender Bericht an den Verwaltungsrat, mit detaillierten Feststellungen zur Rechnungslegung und zum IKS, erstellt.

Erfüllt Ihr Unternehmen die untenstehenden Schwellenwerte nicht, genügt in der Regel die eingeschränkte Revision. Alles dazu lesen Sie in unserem Beitrag «Eingeschränkte Revision in der Schweiz: Pflicht, Ablauf und Kosten».

Wer ist zur ordentlichen Revision verpflichtet?

Die Pflicht ergibt sich primär aus der wirtschaftlichen Grösse. Gemäss Art. 727 OR ist ein Unternehmen zur ordentlichen Revision verpflichtet, wenn es in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschreitet:

  • Bilanzsumme von CHF 20 Millionen
  • Umsatzerlös von CHF 40 Millionen
  • 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

Unabhängig von diesen Grössenkriterien unterliegen zudem Publikumsgesellschaften (börsenkotierte Unternehmen), Unternehmen mit Pflicht zur Konzernrechnung sowie regulierte Finanzintermediäre der ordentlichen Revision.

Was wird bei einer ordentlichen Revision geprüft?

Der Prüfungsumfang einer ordentlichen Revision ist deutlich umfassender als bei einer eingeschränkten Revision. Der zentrale Unterschied liegt nicht primär darin, was geprüft wird – in beiden Fällen geht es um die Jahresrechnung –, sondern wie tief geprüft wird und welche Prüfungssicherheit erreicht werden soll.

Die zentralen zusätzlichen Prüfungsbestandteile bei der ordentlichen Revision sind:

  • Internes Kontrollsystem (IKS): Verständnis und Beurteilung des IKS inkl. gesetzlich vorgeschriebener Existenzprüfung des IKS
  • IT und Datenanalyse: Vertieftes Verständnis der relevanten IT-Systeme und IT-gestützten Prozesse; Beurteilung relevanter IT-Kontrollen, Schnittstellen und automatisierten Kontrollen; verstärkter Einsatz von Data Analytics
  • Kontrollprüfungen: Je nach Prüfungsstrategie und Risikobeurteilung stellen die Kontrollprüfungen ein zusätzliches Instrument zur Erreichung der geforderten Prüfungssicherheit dar.
  • Drittbestätigungen: Aufgrund höherer Anforderungen an die Prüfungsnachweise ist die Einholung von Drittbestätigungen von bspw. Banken und Kunden notwendig.
  • Inventurbeobachtung: Im Falle eines wesentlichen Vorratsbestands, ist die Teilnahme der Revisionsstelle an der Inventur notwendig.
  • Betrügerische Handlungen: Systematische Beurteilung von Risiken aufgrund betrügerischer Handlungen und damit zusammenhängende Prüfungshandlungen.
  • Berichterstattung: Zusätzlich zum zusammenfassenden Bericht an die Generalversammlung wird ein umfassender Bericht an den Verwaltungsrat erstellt.

Was kostet eine ordentliche Revision?

Durch den deutlich grösseren Prüfungsumfang – insbesondere die Prüfung des IKS und der Risikoprozesse – liegt der Preis über dem einer eingeschränkten Revision. Die Honorare richten sich nach Grösse, Komplexität und einer allfälligen Konzernstruktur.

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Wie läuft eine ordentliche Revision bei der cmt ag ab?

  1. Erstgespräch und Offerte – Wir analysieren Struktur, Branche und Risiken Ihres Unternehmens, um den Aufwand verlässlich zu kalkulieren.
  2. Planung und Risikobeurteilung – Die Prüfungsschwerpunkte werden anhand der grössten Unternehmensrisiken festgelegt.
  3. Prüfung IKS und Jahresrechnung – Detaillierte Prüfungshandlungen inkl. Stichproben, externer Bestätigungen (z. B. bei Banken oder Anwälten) und einer Analyse des IKS. Dies findet vielfach in Form einer unterjährigen Zwischenrevision und einer Schlussrevision nach dem Jahresabschluss statt.
  4. Ausführlicher Prüfungsbericht – Es gibt einen zusammenfassenden Bericht an die Generalversammlung und einen umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat, der vertieft auf die Feststellungen in der Rechnungslegung und im IKS eingeht.

Als zugelassene Revisionsexpertin (RAB-Nr. 505554) begleitet die cmt ag Konzerne und grössere KMU rechtssicher durch die Revision.

Wir setzen dabei auf einen digitalen Ansatz. Die Prüfung erfolgt grundsätzlich vollständig digital, vom Dokumentenaustausch bis zur Berichtsausstellung. Wir vertrauen dabei auf die etablierte und sichere Lösung Spectas.

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Häufig gestellte Fragen

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