Für die Ausfuhr muss in der Schweiz eine Ausfuhranmeldung erfolgen. Diese kann über eine kostenlose Web-Applikation elektronisch durchgeführt werden (https://e-dec-web.ezv.admin.ch). Nach Überqueren der Schweizer Grenze ist das Fahrzeug beim ersten Zollamt der EU anzumelden. Sollte die Schweiz über Österreich verlassen werden, ist die Zollanmeldung am Grenzzollamt Österreich durchzuführen. Mit dieser Anmeldung (Deklaration) erhält der Einführer einen Transitschein. Dieser berechtigt zum Durchqueren Österreichs auf dem Weg nach Deutschland. Mit diesem Transitschein muss sich der Einführer bei seinem für seinen Wohnsitz zuständigen Zollamt melden, um den Zollvorgang abzuschließen. 1 Alternativ zur persönlichen Zollanmeldung, welche von den Öffnungszeiten der Zollämter abhängig ist, kann die Einfuhr auch elektronisch mit dem ATLAS Verfahren angemeldet werden.