Neuerung bei der Fiskalvertretung

Neuerung bei der Fiskalvertretung

02. Dezember 2014

Möchte der ausländische Unternehmer seinen Schweizer Kunden die Schweizer Mehrwertsteuer direkt verrechnen oder erzielt er einen Jahresumsatz in der Schweiz von über CHF 100‘000 muss er sich als mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen in der Schweiz registrieren.

Keinen Unterschied macht es, ob die Registrierung als mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen in der Schweiz freiwillig oder obligatorisch vollzogen wurde, sie bedeutet gleichermassen einen administrativen Mehraufwand.

Jedes einzelne Geschäft, dass über die  Grenze Ausland – Schweiz getätigt wird bedarf einer Veranlagung der Mehrwertsteuer und des zu entrichtenden Zolls. Soweit nichts Neues.

Neu hingegen ist, dass die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV)  obligatorisch wird. Mittelfristig wird die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) die gelben Zollquittungen – Veranlagungsverfügungen MWST/Zoll – ablösen. Anstatt die Veranlagungsverfügung auf Papier zu drucken und sie dem Fiskalvertreter per Post zuzustellen, erstellt die Zollverwaltung künftig Veranlagungsverfügungen in Form einer digital signierten Datei und stellt sie zum Abholen per Datenleitung bereit. Eine vollumfängliche Umstellung auf die eVV ist für das Jahr 2016 geplant. Für in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen bedeutet dies, dass zukünftig eine Anpassung der internen Prozesse notwendig ist. Grundsätzlich bietet die EZV drei Möglichkeiten für die IT-gestützte eVV-Verarbeitung: 1. Zugangscode ohne Registrierung 2. Direktabholung für ZAZ-Kontoinhaber via Internetbrowser 3. Direktanbindung via Web-Services. Alle Verfahren haben eins gemeinsam – die bisherige Bringschuld der EZV wird in eine Holschuld des Importeurs umgewandelt

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Da die cmt ag Kunden verschiedenster Grössenordnung als Fiskalvertreter betreut, können wir durch erzielte Skaleneffekte für jeden Kunden die Möglichkeit der Direktanbindung via Web-Services mit Hilfe einer durch die EZV geprüften Software anbieten. Ob eine Registrierung bei der EZV und die damit einhergehende IT-basierte Lösung sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden.

eVV-Import: Risiko oder Chance?

Die IT-basierte Bereitstellung der Veranlagungsverfügungen durch die EZV bedeutet für jedes Unternehmen eine gewisse Veränderung. Historisch gewachsene und papiergebunden Abläufe müssen neu angepasst werden. Um mit der Veränderung Schritt halten zu können,  bietet die cmt ag im Verbund mit dem Angebot der Fiskalvertretung eine softwarebasierte Lösung für die Verarbeitung der eVV an.

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Der Kunde profitiert von folgenden Effizienzvorteilen:

  • Sofortige Verfügbarkeit der eVV durch Zugang zur Zollsoftware
  • Unkomplizierte, schnelle und sichere Kontrolle der Quittungen und Rechnungen am Bildschirm
  • Aufwendige manuelle Sortierarbeiten von Papierdokumenten entfallen weitgehend
  • Suchmöglichkeiten im System (z.B. nach einzelnen Veranlagungsverfügungen)
  • Vereinfachte Kontrolle der Bewegungen auf dem ZAZ-Konto
  • Auswertungen und Statistiken der eVV-Zolldaten können erstellt werden

Fazit:

Die Umstellung auf das eVV-Verfahren sollte möglichst zeitnah umgesetzt werden, damit ein reibungsloser Prozess gewährleistet werden kann. Selbstverständlich verändert die Umstellung auf das eVV-Verfahren nur die Verarbeitung und Archivierung der einzelnen Veranlagungsverfügungen. Die durch die Wahl der cmt ag als Fiskalvertreter zugesicherten Leistungen bezüglich der Mehrwertsteuerabrechnungen bleiben unverändert.

Ihre Ansprechpartner

Dominik Baldegger
Eidg. dipl. Treuhandexperte
Registrierter Revisor RAB-Nummer 109572
Telefon direkt +41 71 788 08 02
dominik.baldegger@cmttreuhand.ch
Gerrit Schröder
M.A. International Business
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gerrit.schroeder@cmttreuhand.ch