MWST Update 3/2019

MWST Update 3/2019

22. Mai 2019

Montagelieferung in die Schweiz – neue Praxisfestlegung der ESTV

Die Maschinenbau aus Stuttgart liefert und montiert eine Maschine in der Schweiz für die Produktions AG in Appenzell. Nach bisheriger Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) war dieser Vorgang als werkvertragliche Lieferung zu qualifizieren. Mit der neuen Praxis weicht die ESTV diese Regelung auf.

Neue Praxis der ESTV

Am 13. Dezember 2018 hat die ESTV eine neue Praxis publiziert: Montageleistungen bzw. Installationen können unter gewissen Voraussetzungen als Nebenleistung zur Beförderungs- und Versandlieferung gelten.

Nebenleistungen sind eng mit der Hauptleistung verbunden. Die Hauptleistung steht im Vordergrund und stellt den wesentlichen Teil der gesamten Leistung dar. Eine Nebenleistung ist nur nebensächlich und wird üblicherweise mit der Hauptleistung erbracht. Sie ergänzt bzw. verbessert die Hauptleistung. Aus mehrwertsteuerlicher Sicht teilt die Nebenleistung das steuerliche Schicksal der Hauptleistung.

Liefert ein ausländisches Unternehmen einen Gegenstand in die Schweiz, gilt der Ort der Leistung nach wie vor als im Ausland gelegen, wenn die zugehörige (nebensächliche) Montage- bzw. Installationsleistung als Nebenleistung zur Lieferung qualifiziert werden kann. Dies bedeutet, dass das ausländische Unternehmen durch solche Lieferungen in die Schweiz unter den gegebenen Voraussetzungen nicht obligatorisch steuerpflichtig wird, obwohl in der Schweiz eine Montage/Installation erfolgt.

In der nachfolgenden Checkliste finden Sie mögliche Anwendungsbeispiele.

Checkliste Nebenleistung

Ihr Ansprechpartner bei der cmt ag