Grenzgänger und Krankenversicherungs­pflicht in der Schweiz – die wichtigsten Punkte, welche Sie beachten müssen

Schweizer Unternehmen beschäftigen viele Grenzgänger. Diese wohnen im Ausland und pendeln täglich für Ihre Arbeit in die Schweiz. Die nachfolgende Zusammenfassung zeigt auf, welche Punkte ein ausländischer Grenzgänger in Bezug auf seine Krankenversicherung beachten muss.

Wie entsteht die Krankenversicherungspflicht in der Schweiz?

Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU (EU-Verordnung 883/2004) koordiniert die Sozialversicherungssysteme zwischen den Ländern. Dies Verordnung legt fest, dass primär ein Land für die Sozialversicherungen zuständig ist, nämlich der Beschäftigungsstaat. Wer somit in der Schweiz arbeitet, unterliegt grundsätzlich dem Schweizer Sozialversicherungssystem. Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist geregelt, dass jede erwerbstätige Person in der Schweiz krankversichert sein muss.

Gilt diese Regelung ohne Ausnahme?

Nein, es gibt aufgrund spezieller Abkommen – z.B. mit Deutschland – die Möglichkeit des Optionsrechtes. Damit sind Sie aber verpflichtet zu beweisen, dass Sie im Wohnstaat (Ausland) gleichwertig versichert sind. Dies können Sie mit einem kantonalen Formular „Wahl des Versicherungsortes“ erledigen. Dazu benötigen Sie die Bestätigung Ihrer ausländischen Krankenkasse, dass eine vollständige Deckung für Behandlungen besteht.

Gibt es dabei Fristen zu beachten?

Ja, sie müssen den Antrag innert 3 Monate nach Arbeitsbeginn stellen. Ansonsten werden Sie zwingend in der Schweiz krankenversichert. Dabei entstehen doppelte Kosten. Zudem gilt es zu beachten, dass diese Regelung unwiderruflich ist, d.h. sie können nicht zwischen den Krankenversicherungen der Länder hin und her wechseln.

Wenn ich mich für eine CH-Krankenkasse entscheide, welche Punkte muss ich dabei beachten?

Holen Sie auf jeden Fall das Formular S1 (formals E106) bei Ihrer Schweizer Krankenkasse ein. Mit diesem Formular ist sichergestellt, dass sie vollen Zugang zum ausländischen Gesundheitssystem haben und die entsprechenden Kosten abgerechnet werden können.

Gibt es in der Schweiz spezialisierte Anbieter für Grenzgänger im Bereich Krankenversicherung?

Wenn Sie sich für das Schweizer KVG entscheiden (mittels Formular S1) gibt es eine Reihe von Anbietern. Spezialisiert hat sich die Sympany (Euroline).

Sollten Sie weitere Fragen im Zusammenhang mit der Krankenversicherungspflicht für Grenzgänger haben, kontaktieren Sie uns ungeniert.

Verwandte Beiträge