Geotracking im Online-Handel

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Geotracking im Online-Handel

18. März 2021

Neues Verbot im Online-Handel

Im Einklang mit der Initiative und mit der EU will das Parlament die geografische Marktabschottung (Geoblocking) im Online-Handel verbieten. Davon sollen als Nachfrager Unternehmen und Endkonsumenten profitieren. Nationalrat und Ständerat haben sich nun auf einen konkreten Gesetzestext zum Verbot solcher Abschottungen geeinigt. Damit ist es künftig unzulässig, wenn ein internationaler Online-Anbieter Schweizer Kunden aufgrund von deren Herkunft schlechter behandelt. Diverse Ausnahmen vom Verbot der Marktabschottung sind vorgesehen – etwa für Finanzdienstleistungen, den öffentlichen Verkehr, Glücksspiele und Videos. Ob das Verbot bei ausländischen Anbietern überhaupt umsetzbar ist, muss die Zukunft zeigen. Zuständig wird hier laut Beteiligten nicht die Wettbewerbskommission sein; Schweizer «Opfer» müssten an die Zivilgerichte gelangen.

Das Initiativkomitee begrüsste am Dienstag den Gegenvorschlag des Parlaments als «wirkungsvolles Mittel im Kampf gegen überhöhte Preise in der Schweiz». Nehme das Parlament am Freitag die Vorlage in der Schlussabstimmung an, werde die Initiative zurückgezogen.

Es ist noch nicht klar, ab wann das Gesetz gilt, aber wir werden unsere Kunden auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.

Quelle: NZZ-E-Paper vom 17.03.2021; Autor: Hansueli Schöcheli

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