Fiskalvertretung oder Betriebsstätte – ein paar Überlegungen

cmt ag Steuerblog

Fiskalvertretung oder Betriebsstätte – ein paar Überlegungen

24. März 2021

Die cmt ag hat in den letzten Jahren über 200 Firmen im Bereich der Fiskalvertretung in die Schweiz begleiten dürfen. Besonders im Bereich e-Commerce ist unser Kundenstamm sehr stark gewachsen. Dank Mandanten wie Lampenwelt, Nunido, Sonnenglas, etc. haben wir in diesem Bereich grosse Expertise aufgebaut. Aber auch Online-Games Anbieter wie Travian – bekannt wegen Railnation – rechnen in der Schweiz die Umsatzsteuer mit uns ab. Als dritter wichtiger Bereich sind Unternehmen zu erwähnen, welche in der Schweiz ihre Anlagen oder Produkte selber montieren und in Betrieb nehmen. Kurzum, der Bereich der Fiskalvertretung ist ein sehr breites Feld mit Unternehmen aus den verschiedensten Fällen.

Aus steuerlicher Sicht stellt sich vermehrt die Frage, ob und inwieweit die Fiskalvertretung genutzt werden kann, um in der Schweiz eine eigene Niederlassung oder Betriebsstätte aufzubauen. Und wo es in diesen Überlegungen Chancen und Möglichkeiten für das ausländische Unternehmen gibt, steuerlich eine Optimierung vorzunehmen.

Folgende Chancen sehen wir aus cmt Sicht:

Mitarbeiterentsendung

Unternehmen, welche Montagearbeiten in der Schweiz erledigen, müssen ausländisches Personal in der Schweiz melden. Dies bedeutet erheblichen bürokratischen Aufwand – Hintergrund der Regelung sind die Lohnstandards, welche gemäss Schweizer Recht angewendet werden müssen. Hat ein Unternehmen regelmässig bzw. dauernde Aufträge in der Schweiz, lohnt es sich zu überlegen, ob eine fixe Anstellung von Mitarbeitern in einer Schweizer Tochter nicht der einfachere Weg ist.

Hinweis: Eine Beschäftigung eines Schweizer Mitarbeiters ist auch über die Anobag-Lösung möglich.

Zoll

Die speditive und korrekte Abwicklung der Importe in die Schweiz ist eines der Schlüsselthemen bei einem erfolgreichen e-Commerce Unternehmen. Die cmt ag ist einerseits „Preferred Partner von Digitec Galaxus“ (Verlinkung auf spezielle Seite) und andererseits haben wir ein breites Netzwerk an Logistik-Partnern und Fullfillment-Firmen, welche den Markteintritt in die Schweiz vereinfachen. Bei grösseren Mandanten setzen wir standardmässig eigene ZAZ-Konti sowie eine spezielle Zollsoftware für die Verarbeitung der eVV ein.

Tochter

Bei diversen Unternehmen durften wir bereits die Gründung der Tochter in der Schweiz begleiten. Hierbei gilt es, das sogenannte Substanzerfordernis zu erfüllen. Diese besagt, dass in der Schweiz über eigene Räumlichkeiten, eigenes Personal, eigene IT-Struktur, etc. verfügt werden muss, damit eine selbständige Erbringung seitens der Schweizer Tochter dargestellt werden kann. Ausserdem können z.B. Anobag-Mitarbeiter über die Tochter beschäftigt werden.

Fazit

Es gibt verschiedene Optimierungen für Unternehmen, welche bereits über eine Fiskalvertretung in der Schweiz verfügen. Gerne stehen wir Ihnen für einen Lösungsvorschlag zur Verfügung.

Weitere Beiträge zum Thema: Betriebsstätte oder nicht – eine Frage im steuerlichen Fokus, Der Betriebsstättenbegriff im Wandel

Ihr Ansprechpartner bei der cmt ag


Dominik Baldegger
Eidg. dipl. Treuhandexperte
Registrierter Revisor
Telefon direkt +41 71 788 08 02
dominik.baldegger@cmt.ch