Fahrkostenabzüge bleiben wie bisher
21. September 2016Im Zusammenhang mit der Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) wurde auch die Bundeskostenverordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements per 1. Januar 2016 angepasst. – Rk
Damit fällt beim Bund die Möglichkeit einer Staffelung für die Fahrpauschalen weg, und der Fahrkostenabzug wird auf maximal 3‘000 Franken beschränkt.
Die Standeskommission möchte innerkantonal an der bisherigen Praxis zum Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit festhalten und die bisherigen Pauschalansätze für den Fahrkostenabzug weiterhin anwenden. Hierfür hat sie im Standeskommissionsbeschluss zum Steuergesetz und zur Steuerverordnung die Verknüpfung an die Bundeslösung aufgehoben und durch eine ausdrückliche Nennung der Pauschalen ersetzt.
Um eine bruchlose Fortführung der bisherigen Lösung zu gewährleisten, wurde der neu redigierte Standeskommissionsbeschluss rückwirkend per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt.
Quelle: www.appenzell24.ch
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