Elektronische Veranlagungsverfügung löst Import-Belege ab: per 01.03.2018

Elektronische Veranlagungsverfügung löst Import-Belege ab: per 01.03.2018

06. Juli 2017

EZV Obligatorium per 01.03.2018.

Die Eidgenössische Zollverwaltung löst die gelben Import Zollquittungen (Zoll- Und MWST) und das Bordereau ab. Zum 01.03.2018 löst die EZV die bisherigen Import Zollquittungen (Papierform) durch die elektronische Veranlagungsverfügung (XML-Datei) eVV Import ab. Importeure (Inhaber eines ZAZ-Kontos) müssen die Daten auf dem Zollserver selbst abholen., prüfen und 10 Jahre rechtskonform archivieren. Nur die elektronische XML-Datei ist künftig gegenüber der ESTV und der EZV prüfungsrelevant.

Die Eidgenössische Zollverwaltung löst die gelben Import-Belege (Zoll- und MWST) und das Bordereau ab. Eine Herausforderung für die den Fiskalvertreter.

Papierberge und dem damit verbundenen Postversand der Veranlagungsverfügungen sowie den Bordereaux gehören seitens der Eidgenössischen Zollverwaltung mit der Umstellung der Vergangenheit an. Wie bereits beim Export folgt der Zoll dem papierlosen Versand der Import-Belege. Lediglich die Rechnungen des Eidgenössischen Finanzdepartements werden dem ZAZ-Kontoinhaber weiterhin per Briefpost zugestellt. Aber auch hier will die EZV in naher Zukunft nachlegen.

Damit Sie der Digitalisierung der Veranlagungsverfügungen entspannt entgegen sehen können, bietet die cmt ag im Zusammenarbeit mit der bcon ag eine softwarebasierte Lösung zur Archivierung der elektronischen Veranlagungsverfügung (eVV) an.

Eine kurze, aber informative Präsentation finden sie hier. Detaillierte Informationen der Eidgenössischen Zollverwaltung hier.

Bei Fragen stehte Ihnen die cmt ag wie gewohnt gerne zur Verfügung!

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