Nur noch elektronische Abwicklung der MWST
22. Januar 2023Das Anmelden und Abrechnen bei der Mehrwertsteuer soll künftig nur noch elektronisch erfolgen. Im Juni 2022 hat der Bundesrat die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung in die Vernehmlassung gegeben.
Seit einigen Jahren bietet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Möglichkeit, die MWST-Abrechnung elektronisch einzureichen. Die Zahlen sprechen für sich: Bereits 90 Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen rechnen heute online ab; und nahezu alle neuen Anmeldungen erfolgen ebenfalls online. Künftig sollen alle MWST-Pflichtigen die Anmeldung und Abrechnung via Portal vornehmen.
Der Online-Zugriff steht rund um die Uhr zur Verfügung, berechnet automatisch die fällige Steuer und erinnert daran, wann die nächste Abrechnung einzureichen ist. Auch die Bearbeitung durch Dritte, z. B. den beauftragten Treuhänder, ist online möglich.
Quelle: Update Newsletter 12/2022
JOSEF MANSER
Treuhänder mit eidg. Fachausweis Registrierter RevisionsexperteVerwandte Beiträge
Was sie als Verwaltungsrat wissen müssen
Das revidierte Aktienrecht ergänzt und präzisiert bereits heute geltende Bestimmungen für den Ver...