e-Commerce Fernverkäufe in der EU

cmt ag Steuerblog

e-Commerce Fernverkäufe in der EU

15. Februar 2022

Ist das IOSS (Import-One-Stop-Shop) überhaut anwendbar?

Seit 1. Juli 2021 ist in der EU der Import One Stop Show (IOSS) eingeführt. Davon sind Onlinehändler aus der Schweiz direkt betroffen. Die Anforderungen an Schweizer Händler sind insbesondere in Deutschland aus unserer Sicht nicht praktikabel. Warum?

Gemäss Art. 18k UStG ist ein in der EU ansässiger Steuerpflichtiger, der einen Schweizer im Rahmen des IOSS-Verfahrens vertreten kann. Und nun kommt die spannende Passage: Vertreter und Händler schulden die Umsatzsteuer gemeinsam. Dies bedeutet, wenn der Schweizer Händler die Umsatzsteuer in Deutschland nicht abführt, das deutsche Finanzamt beim deutschen Vertreter die Umsatzsteuern einfordern kann. Dieses Risiko wird kein deutscher Unternehmer auf sich nehmen, sodass er a) mit sehr hohen Kautionen arbeitet wird oder b) dieses Produkt gar nicht anbietet.

Aus cmt ag Sicht wird es somit äusserst schwierig – oder kostspielig – im grössten Markt Deutschland einen IOSS Vertreter zu finden.

P.S.: Wann kommt der IOSS überhaupt in Anwendung:

  • Lieferung muss an eine Privatperson erfolgen
  • Transport der Waren beginnt im Drittland (z.B. der Schweiz oder China)
  • Transport der Waren endet in der EU
  • Sachwert der Sendung darf maximal EUR 150 betragen
  • der Onlinehändler nutzt IOSS.

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Josef Manser
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