Doppelwohnsitz – Umgang mit DBA

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Doppelwohnsitz – Umgang mit DBA

14. Juli 2020

DBA Abkommen der Schweiz

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vermeiden die doppelte Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen mit internationalen Anknüpfungspunkten im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuern. Aus diesem Grund sind sie entscheidend für internationale Wirtschaftsaktivitäten. Die Schweiz zählt derzeit DBA mit über 100 Staaten baut dieses Netz laufend aus.

Eine Doppelbesteuerung entsteht dann, wenn zwei Staaten die gleichen Einkünfte oder Vermögenssteile eines Steuerpflichtigen besteuern. Die meisten Bestimmungen eines DBA widmen sich aus diesem Grund der Vermeidung der Doppelbesteuerung, indem sie den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die einzelnen Einkommens- und Vermögensarten zuteilen. Sie schränken das Besteuerungsrecht der Vertragsstaaten indessen bloss ein. Die Grundlage für die Besteuerung liegt im innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten.

Die Liste der Personen, die von einem DBA profitieren können, haben wir Ihnen in der Beilage angehängt.

Wer ist in der Schweiz steuerpflichtig?

Natürliche Personen werden in der Schweiz aufgrund persönlicher oder wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig. Die persönliche Zugehörigkeit ist gegeben, falls die Person in der Schweiz einen steuerrechtlichen Wohnsitz hat oder sich mit der Absicht des dauernden Verbleibes im Land aufhält. Der Tatbestand eines steuerrechtlichen Aufenthaltes wird durch eine Anwesenheit während mindestens 30 Tagen mit Erwerbstätigkeit oder mindestens 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit begründet. (Ausnahme gibt es im Bereich Besuch einer Lehranstalt oder Pflege in einer Heilstätte in der Schweiz).

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Natürliche Personen mit Doppelwohnsitz

Liegt ein Doppelwohnsitz vor, kann eine Person sowohl in der Schweiz als auch in einem weiteren Staat unbeschränkt steuerpflichtig sein. In diesen Fällen wird in den meisten DBA anhand bestimmter Kriterien einem Vertragsstaat der Vorrang als Wohnsitzstaat eingeräumt. Bei natürlichen Personen wird in der Regel überprüft, wo die Person die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat, wo sie sich überwiegend aufhält und welche Staatsangehörigkeit sie besitzt.

So ist beispielsweise eine Person, die in der Schweiz ansässig ist und in Deutschland über eine ständige Wohnstätte verfügt oder sich während mindestens sechs Monaten pro Kalenderjahr in Deutschland aufhält, sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Die Doppelbesteuerung wird jedoch behoben, indem Deutschland die schweizerischen Steuern anrechnet.

Weitere Beiträge zu diesem Thema: Doppelwohnsitz Deutschland – Schweiz, Grenzgänger im Home-Office, Nutzung Schweizer Firmenwagen in Deutschland

Ihr Ansprechpartner bei der cmt ag


Dominik Baldegger
Eidg. dipl. Treuhandexperte
Registrierter Revisor
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