Update: Digitaler Nachlass

SSK - Homeoffice

Update: Digitaler Nachlass

01. Mai 2024
SSK - Homeoffice

Viele Menschen haben geregelt, was beim Verlust ihrer Urteilsfähigkeit oder nach ihrem Ableben zu tun ist. Was oft vergessen geht, ist unser wachsender Nachlass in der digitalen Welt.

Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Testament – wer diese Dokumente in guten Zeiten anpackt, tut sich und seinen nahestehenden Menschen einen Gefallen. Es ist für alle Beteiligten eine grosse Erleichterung, wenn wichtige Fragen vorausschauend geregelt sind. Das umfasst auch, dass die gesetzlichen Erben oder eine bevollmächtigte Person im Ernstfall laufende kostenpflichtige Verträge, Abonnemente, Versicherungen und Mitgliedschaften kündigen kann. Ein Knackpunkt sind hingegen unsere zunehmenden Aktivitäten im digitalen Raum. Sie gehen beim Ausstellen von Vollmachten oder Testamenten häufig vergessen. Das wird zum Beispiel bei kostenpflichtigen Diensten ein Problem. Wenn man keinen Zugriff hat, um sie zu kündigen, dann laufen die Kosten weiter. Oder noch gravierender: Wenn eine Firma im Spiel ist und keine Informationen auffindbar sind, die Zugriff auf die Geschäftsdaten ermöglichen.

Liste erstellen und pflegen

Es empfiehlt sich, beim Regeln seines Nachlasses eine detaillierte Liste auszuarbeiten, die einen Überblick über den digitalen Nachlass verschafft und die Zugriffsinformationen enthält. Typischerweise sollten die Zugriffsdaten die folgenden Bereiche abdecken:

– Zugang zu Mobiltelefon und Computer
– E-Mail-Konti
– Finanzielle Plattformen wie Online-Banking, Börsendienste u. a.
– Nachrichtendienste wie WhatsApp, Skype u. a.
– Cloud-Dienste, z. B. für die Aufbewahrung von Geschäftsdaten oder Fotos
– Soziale Netzwerke wie LinkedIn, Facebook u. a.
– Kostenpflichtige Leistungen wie Streamingdienste, Softwaremiete, digitale Zeitungsabos
– Sonstige Kundenkonti von Amazon bis Zalando

Es mag ironisch scheinen, aber am einfachsten ist es, wenn man diese Angaben in Papierform an einem sicheren Ort aufbewahrt. Das kann in einem Bankschliessfach sein oder bei einer Person oder Organisation, die man als Bevollmächtigte bestimmt hat. Wichtig ist dabei, dass man die Informationen in regelmässigen Abständen aktualisiert (z. B. geänderte Passwörter) oder ergänzt. Sinnvoll ist auch, im Testament oder im Vorsorgeauftrag auf die Existenz dieser Zugriffsdaten sowie den Aufbewahrungsort hinzuweisen.

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DOMINIK BALDEGGER

Eidg. dipl. Treuhandexperte
Registrierter Revisor

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