Bezug von Vorsorgeleistungen

Bezug von Vorsorgeleistungen

23. Juni 2014

Vorsorgeleistungen können während der Erwerbstätigkeit vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Sobald diese aber bei der Pensionierung bezogen werden, gelten sie als Einkommen und müssen versteuert werden.

Beziehen Sie Vorsorgeleistungen in verschiedenen Jahren

Beziehen Sie alle Kapitalleistungen aus der Vorsorge (2. Säule, 3. Säule a und b) gleichzeitig, fallen Sie leicht in eine höhere Progressionsstufe. Wir empfehlen deshalb, die Kapitalleistungen in verschiedenen Jahren zu beziehen. Um diese in verschiedene Steuerperioden anfallen zu lassen, sollten bereits vor dem Rentenalter gewisse Massnahmen getroffen werden.

CMT STEUERTIPP

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