Betriebsstättenthematik im internationalen Kontext – ein aktueller Fall aus der Praxis.

E-Commerce Set-Up Paket

Betriebsstättenthematik im internationalen Kontext – ein aktueller Fall aus der Praxis.

28. Februar 2025
E-Commerce Set-Up Paket

Folgende Anfrage erreichte uns über einen Mandanten:

Die XY GmbH in München (Deutschland), eine Betreibergesellschaft von Wind- und Solarparks, beschäftigt einen leitenden Mitarbeiter, der plant, zukünftig wohnhaft in der Stadt Zürich zu sein und teilzeit im Home-Office zu arbeiten. Die restliche Zeit ist er jeweils in Deutschland am Sitz der Gesellschaft in München, wo eine Geschäftseinrichtung unterhalten wird, tätig oder in Deutschland auf Geschäftsreise.

Die Geschäftstätigkeiten der XY GmbH sowie die Tätigkeit des Mitarbeiters sind ausschliesslich auf Deutschland beschränkt und es nicht beabsichtigt in der Schweiz tätig zu werden, Büroräumlichkeiten anzumieten oder Mitarbeiter zu beschäftigen. Relevante Entscheidungen der Geschäftsführung erfolgen stets nach Absprache mit den weiteren Geschäftsführern und dem alleinigen Gesellschafter. Diese Besprechungen finden stets physisch in München statt.  Der Mitarbeiter ist nicht an den Gesellschaften beteiligt.

Aufgrund seiner familiären Veränderung (Geburt Kind) wird der Mitarbeiter zukünftig einen Home-Office-Anteil von bis zu 65% haben, d.h. er wird wöchentlich nach Deutschland fahren für Besprechungen/Mitarbeitermeetings/ Gesellschafterversammlungen/Unterzeichnung von Verträgen und Notarbesuchen etc. und an den restlichen Tagen überwiegend administrative Aufgaben aus der Schweiz erledigen. Nun stellt sich die Frage, ob die XY GmbH damit eine Betriebsstätte in der Schweiz begründet.

Erwägungen

Um die Erwägungen für die Steuerverwaltung sauber vorzubereiten, wurde das SSK Analysepapier «Telearbeit auf die interkantonale Steuerausscheidung bzw. dessen Auswirkungen» sowie ein Bundesgerichtsentscheid herbeigezogen.

Dabei müssen verschiedene Fragen detailliert analysiert und bewertet werden:

  • Von wo arbeitet der Geschäftsführer in der Schweiz?
  • Wird ihm vor Ort in der Schweiz eine IT-Infrastruktur zur Verfügung gestellt? Oder wird die von Deutschland betrieben?
  • Hat der Mitarbeiter in der Schweiz Kundenkontakt? Unterschreibt er dort Verträge oder fällt er vor Ort Entscheide? Wie sehen die Entscheidungsabläufe der Firma aus – wie werden diese dokumentiert und wo finden sie effektiv statt?
  • Welche Tätigkeiten werden in der Schweiz genau verrichtet? Wie wird das dokumentiert?
  • Hat er in Deutschland einen fix installierten Arbeitsplatz?
  • Wie werden die Fahrtkosten abgerechnet?

Wir haben die obigen Punkte aufgearbeitet. Dazu sind verschiedene Dokumente notwendig, welche die Einhaltung der obigen Punkte sicherstellen.

Entscheid

Die Steuerverwaltung des Kantons Zürich folgte unseren Überlegungen und somit begründet diese Gesellschaft in der Schweiz keine Betriebsstätte. Die Unterzeichnung dieses Ruling unterliegt allerdings dem spontanen Informationsaustausch zwischen der Schweiz und Deutschland.

Fazit:

Abklärungen im Bereich Begründung von Betriebsstätten im Ausland nehmen durch die zunehmende Verflechtung zwischen den Wirtschaftsräumen zu. Zudem fördert die Homeoffice-Tätigkeit diesen Trend. Es gilt im Vorfeld die Situation genau abzuschätzen und danach Rechtssicherheit für die betroffenen Mitarbeiter und Unternehmen zu schaffen. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Sozialversicherungsrechtliche Aspekte sowie die Besteuerung der Privatperson müssen separat abgeklärt werden.

Weitere Informationen: Hauptsteuerdomizil

CMT-Dominik-Baldegger-Circle

DOMINIK BALDEGGER

Eidg. dipl. Treuhandexperte
Registrierter Revisor

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