Betriebsstätten im Wandel

cmt ag Steuerblog Juristische Personen

Betriebsstätten im Wandel

10. Mai 2022

Die Substanz in Betriebsstätten beschäftigt nicht nur die Steuerberatung sondern zunehmend auch die Politik. So hat die Europäische Kommission einen Plan vorgelegt, wie sie in Zukunft mit den sogenannten Briefkastenfirmen umgehen will. Zwar räumt auch die Kommission ein, dass es Briefkastenfirmen mit «zulässigen gewerblichen und geschäftlichen Funktionen» gebe, aber man will aktiver gegen aggressive Steuerplanung und Steuerhinterziehung vorgehen.

Konkret schlägt die Kommission vor, dass Firmen ohne angemessene Wirtschaftstätigkeit nicht mehr von Steuervorteilen profitieren sollen. In der Richtlinie geht es um Substanz oder anders gesagt um drei Kriterien, welche eingehalten werden müssen:

  • mehr als drei Viertel der Gesamterträge müssen mit der eigentlichen Geschäftstätigkeit erwirtschaftet werden
  • die Gesellschaft darf nicht den grössten Teil der Einnahmen aus grenzüberschreitenden Transaktionen erzielen und
  • die Gesellschaft darf Ihr Tagesgeschäft und die Entscheidungsfindung für wichtige Bereiche nicht auslagern.

Somit ist die Zielrichtung der Kommission klar, in der Praxis aber dann doch sehr schwierig umzusetzen.

Vorderhand sind von dieser Richtlinie «nur» Firmen der EU betroffen, aber man kann davon ausgehen, dass diese Regelungen kurz- bis mittelfristig auch in der Schweiz angewendet werden müssen.

Die cmt ag empfiehlt Mandanten, welche in der Schweiz Strukturen aufbauen, die Regelungen der EU in die Planung mit einzubeziehen und in der konkreten Umsetzung auf die Punkte: Personal vor Ort, Räumlichkeiten vor Ort, IT-Infrastruktur vor Ort und Entscheidungsfindung vor Ort entsprechend einzuplanen.

Einen weitergehenden Artikel zu diesem Thema finden Sie in der NZZ vom 27. Dezember 2021 «Die EU knöpft sich Briefkastenfirmen vor».

Ihr Ansprechpartner bei der cmt ag


Dominik Baldegger
Eidg. dipl. Treuhandexperte
Registrierter Revisor
Telefon direkt +41 71 788 08 02
dominik.baldegger@cmt.ch