Amazon will FBA für den Export in die Schweiz öffnen
21. Oktober 2020Seit 1. Januar 2019 wurden FBA-Sendungen nicht mehr an Kunden aus der Schweiz geliefert; Grund war das neue Schweizer Mehrwertsteuergesetz.
Letzte Woche informierte Amazon.de seine Verkaufspartner über eine spannende geplante Änderung am FBA (Fulfillment by Amazon)-Programm: „In den kommenden Wochen werden wir damit beginnen, die Schweiz als Ziel für unser Versand durch Amazon Exportprogramm anzubieten. Ihre berechtigten Angebote mit Versand durch Amazon werden automatische auf unseren europäischen Amazon Stores für Kunden in der Schweiz verfügbar gemacht.“
Amazon übernimmt Einzug von Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer
Gemäss ersten Informationen hat Amazon nun offenbar Mittel und Wege gefunden, mit den neuen Gegebenheiten umzugehen. „Wir haben seither auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hingearbeitet und können nun bestätigen, dass FBA-Sendungen zukünftig für Schweizer Kunden zur Verfügung stehen werden“, so ein Amazon-Sprecher gegenüber INTERNET WORLD.
„Sobald wir wieder FBA-Verkäufe in die Schweiz ermöglichen, werden alle Verkaufspartner, die nicht in der Schweiz mehrwertsteuerregistriert sind, automatisch in die Lage versetzt, an Schweizer Kunden zu verkaufen. Schweizer Kunden bekommen ab sofort auch Waren von FBA-Verkäufern wieder angezeigt.“
Zum Ablauf äußerte sich Amazon so:
„Amazon wird die Schweizer Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer vom Kunden einziehen und deren korrekte Zahlung an die Schweizer Steuerbehörden bei der Einfuhr des Pakets sicherstellen. Für Verkaufspartner, die FBA nicht nutzen, ändert sich nichts und sie können ihr Geschäft wie bisher weiterführen.“
FBA-Seller, die mit Kleinwaren in der Schweiz mehr als 100.000 Franken Umsatz machen, müssen sich in der Schweiz für die Umsatzsteuer registrieren und die entsprechende Umsatzsteuer abführen. Seller, die FBA nicht nutzen und selbst in die Schweiz exportieren, müssen sich weiterhin selbst um Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer kümmern.
FBA-Seller, die ihre Produkte nicht in der Schweiz verkaufen möchten, müssen dem Export in die Eidgenossenschaft im Seller Central explizit widersprechen.
Einschätzung cmt ag: In einem ersten Schritt muss geprüft werden, wie Amazon die Abwicklung genau durchführen wird. Dazu ist noch nichts genaueres bekannt. Für kleinere Händler ist diese Entwicklung sicherlich positiv, können sie doch so über Amazon Ihre Artikel wieder auf dem Schweizer Markt verkaufen. Mittelfristig zeichnet sich jedoch ab, dass sich Teilnehmer auf Handelsplattformen sowieso in der Schweiz über eine Fiskalvertretung registrieren lassen müssen, sodass wir bereits heute den Kunden empfehlen, die Registrierung vorzunehmen, damit die Abwicklung nochmals vereinfacht wird.
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Ihr Ansprechpartner bei der cmt ag
Dominik Baldegger
Eidg. dipl. Treuhandexperte
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