AHV – Beitragssätze EO ab 01.01.2016
31. Dezember 2015Der Bundesrat hat auf den 01. Januar 2016 den Beitragssatz an die EO um 0.05% gesenkt. Dies ergibt neu einen Arbeitnehmer-Lohnabzug für die gesamte AHV von 5.125% (5.15% bis 31.12.2015) und erfordert somit eine 3. Stelle nach dem Komma. Der Beitragssatz für die ALV bleibt unverändert bei 1.10%, hingegen wird der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in er obligatorischen Unfallversicherung von bisher CHF 126’000 auf CHF 148’200 erhöht.
Bitte prüfen Sie frühzeitig, ob bei Ihrem Lohnprogramm die 3. Stelle nach dem Komma erfasst werden kann, damit Sie die Programmanpassung vornehmen können.
Die exakten Beitragssätze entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:
Übersicht AHV – 01. Januar 2016 Beitragssätze EO