Kryptowährungen in der Steuererklärung – ein Update
Gerade im 2021 haben sich die Kryptomärkte sehr dynamisch gezeigt. Diese Entwicklungen gilt es nun in der Steuererklärung, welche dieser Tage ins Haus flattert, korrekt abzubilden. Verdankenswerterweise hat die Eidg. Steuerverwaltung am 14. Dezember 2021 ein Arbeitspapier «Kryptowährungen und Initial Coin/Token Offerings (ICOs/ITOs) als Gegenstand der Vermögens-, Einkommens- und Gewinnsteuer, der Verrechnungssteuer und Stempelabgaben» herausgegeben. Darin werden konkrete Angaben zum Umgang mit Zahlungs-, Anlage- und Nutzungs-Token gemacht. Zudem äussert sich die ESTV auf Wunsch der kantonalen Steuerverwaltungen auch zu Fragen der kantonalen Vermögenssteuer.
Damit schafft die ESTV in vielen Bereichen Klarheit und Guidelines, wie man sich als Steuerpflichtiger korrekt zu verhalten hat.

Krypto Beratungspaket
Sie halten Kryptowährungen privat oder im Unternehmen und es stellen sich diverse Fragen in Bezug auf die Besteuerung Ihrer Assets. Das Krypto Beratungspaket gibt Ihnen Antworten auf die folgenden Fragen:
Welche Gewinne sind steuerbar / steuerfrei?
Bin ich gewerbsmässiger Kryptohändler?
Welche Aktivitäten unterliegen der Besteuerung?Was gilt es bei der Vermögenssteuer zu beachten?
Welche Dokumentationspflichten habe ich als Steuerpflichtiger?
Gerne unterstützen wir Sie bei der privaten Steuererklärung.
