Voraussetzungen für eine elektronische Dienstleistung

Voraussetzungen für eine elektronische Dienstleistung

08. Februar 2022

Zunehmend sind wir von ausländischen Anbietern mit der Frage konfrontiert, welches genau die Voraussetzungen für eine elektronische Dienstleistung sind und was dabei beachtet werden muss.

Zusammengefasst liegt eine elektronische Dienstleistung vor, wenn die nachstehenden Punkte kumulativ erfüllt sind:

  • Leistungserbringung findet über das Internet oder ein anderes elektronisches Netz statt (oftmals hört man hier auch den Begriff Remote)
  • Leistungen werden automatisiert erbracht und die menschliche Beteiligung seitens des Leistungserbringers ist minimal (Update, etc.)
  • Leistungserbringung ist nur mit Informationstechnologie möglich

Die Abgrenzung zur Lieferung ist somit gegeben.

Unternehmen, welche elektronische Dienstleistungen ausschliesslich an im Mehrwertsteuerregister eingetragene Unternehmen erbringen, müssen sich in der Schweiz NICHT registrieren. Sobald jedoch die Leistungserbringung an Privatpersonen stattfindet (z.B. Online-Games und ähnliches), ist eine Registrierung in der Schweiz zwingend.

Die cmt ag unterstützt Sie gerne bei der Registrierung in der Schweiz. Ebenso haben wir breite Erfahrung mit Vorabbescheiden seitens der Steuerverwaltung im Zusammenhang mit der Eruierung des Länderumsatzes (wann gilt ein Zugriff als Schweizer Umsatz und wann nicht). Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Verfügung.

Weitere Beiträge: Erzählvideo Online Games

Ihr Ansprechpartner bei der cmt ag


Dominik Baldegger
Eidg. dipl. Treuhandexperte
Registrierter Revisor
Telefon direkt +41 71 788 08 02
dominik.baldegger@cmt.ch