Willensvollstrecker – wie gehen wir mit dem digitalen Nachlass um?

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Willensvollstrecker – wie gehen wir mit dem digitalen Nachlass um?

02. Juni 2021

Die Aufgaben des Willensvollstreckers sind sehr vielfältig. Ein Aspekt, der in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat, ist der Umgang mit dem digitalen Nachlass eines Verstorbenen.

Die Erbschaft geht gemäss Schweizer Erbrecht als Ganzes auf die Erben über. Dies bedeutet, dass nicht nur alle vererblichen Vermögenswerte sondern auch der digitale Nachlass in die Erbmasse fällt. Dies bedeutet, dass sich der Willensvollstrecker, neben den vielfältigen Aufgaben wie Inventurerstellung, Verwaltung des Vermögens, Unterhalt von Liegenschaften, die Kündigung von Verträgen, Steuererklärung erstellen, etc. auch noch um Fragen rund um den digitalen Nachlass kümmern muss. Darunter fallen z.B.

  • Online Banking, Paypal, Binance, Coinbase, Kryptowährungen, etc.
  • Online Accounts Apple ID, Amazon, NZZ, Spotify, Netflix, TWINT, etc.
  • Freemails wie GMX, Hotmail, etc.
  • Bonusprogramme in Onlineshops
  • Dating-Plattfomen
  • Online-Spiele mit Kostenfolgen
  • Social Media generell (Facebook, LinkedIn, Twitter, Snapchat, Xing, etc.)

Dies bedeutet, dass man als designierter Willensvollstrecker mit dem Mandanten bereits im Vorfeld besprechen sollte, wie mit dem digitalen Nachlass umzugehen ist. Dies bedeutet auch, dass man eine saubere Aufstellung über die gesamten digitalen Tätigkeiten macht. Dabei werden zunehmend auch Hilfsmittel eingesetzt, da die Datenflut grösser wird und somit über Tools wie z.B. SecureSafe verwaltet werden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass im letzten Willen Hinweise für den Umgang mit dem digitalen Nachlass gemacht werden. Beispiele sind: Account LinkedIn löschen, YouTube Videos dürfen online gelassen werden, etc.

Eine sehr elegante Lösung bietet die Schweizer Firma SecureSafe an, welche den digitalen Nachlass nun mit einem Produkt gelöst hat. Dabei kann online und bereits zu Lebenszeiten der Begünstigte digital hinterlegt werden. Dazu wird ein Aktivierungscode bei einer Vertrauensperson hinterlegt, welche nach einer bestimmten Sperrfrist den Nachlassprozess auslöst. Allerdings bedingt auch diese Lösung, dass der digitale Nachlass auf SecureSafe sauber erfasst und hinterlegt wird. Mehr Infos zur Lösung finden Sie hier.

Fazit aus der Praxis

  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Daten – wo auch immer – aktuell sind und doppelt gesichert hinterlegt sind. Idealerweise beim Testament oder mit der Vorsorgevollmacht. Hierbei bietet sich z.B. ein passwortgeschützter USB-Stick an.
  • Notieren Sie ALLE Passwörter und Benutzernamen, damit diese der Nachwelt verfügbar bleiben. Dazu können auch Tools wie die oben erwähnte Secure-Safe eingesetzt werden.
  • Räumen Sie bereits zu Lebzeiten mit den Accounts auf, welche Sie nur selten oder nie benutzen.
  • Machen Sie eine Aufstellung insbesondere über die kostenpflichten Dienste, damit diese im Todesfall sofort gekündigt werden können.

Wir dürfen für verschiedenen Mandanten die vertrauensvolle Aufgabe als Willensvollstrecker übernehmen. Gerne unterstützen wir auch Sie in diesem Bereich.

Weitere Beiträge: Wissenswertes zur Willensvollstreckung, Was Nachkommen bei der Unterhaltspflicht blüht

Ihr Ansprechpartner bei der cmt ag


Dominik Baldegger
Eidg. dipl. Treuhandexperte
Registrierter Revisor
Telefon direkt +41 71 788 08 02
dominik.baldegger@cmt.ch