Quellensteuer und Anobag
11. November 2020Voraussetzung beim SSL (Schuldner bei der steuerbaren Leistung) bei der Quellensteuer ist, dass der SSL Wohnsitz, Sitz, tatsächliche Verwaltung, eine Betriebsstätte oder eine feste Einrichtung in der Schweiz hat. Im Umkehrschluss kann somit ein Unternehmen mit Sitz im Ausland nicht SSL (Schuldner der steuerbaren Leistung) werden. Anobags werden dementsprechend ordentlich veranlagt.
Weitere Beiträge: Quellensteuer 2021, Erzählvideo Anobag
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Dominik Baldegger
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