Firmenwagen – News dazu!
Überlässt ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz seinem Arbeitnehmer wohnhaft in Deutschland ein Firmenfahrzeug, ergeben sich verschiedene zoll- und steuerrechtliche Fragestellungen, welche in der Praxis oft zu Problemen führen.
Im Zollgebiet der EU gelten folgende zulässigen Regelungen:
- Fahrten im Geschäftsauto sind nur zwischen Arbeitsplatz in der Schweiz und dem Wohnort des Mitarbeiters in Deutschland zulässig
- Fahrten zur Erledigungen von im Arbeitsvertrag geregelten Aufgaben
Diese Fahrten sind ausschliesslich vom Arbeitnehmer zugelassen (kein Ehepartner etc.) und im Arbeitsvertrag sollte geregelt sein, dass der Weg vom Arbeitsplatz zum Wohnort erlaubt ist (gilt als private Nutzung). Alle anderen Nutzungen sind nicht zulässig in Deutschland (auch nicht einen Privateinkauf am Wochenende).
Werden die obigen Punkte nicht eingehalten, passiert folgendes:
- Ausfuhranmeldung Schweiz über https://e-dec-web.ezv.admin.ch
- Einfuhr nach Deutschland mit Einfuhrumsatzsteuer (Zollwert) -> aufpassen bei Leasingfahrzeugen, da nur die Leasinggesellschaft Vorsteuerabzugsberechtigt ist (somit über die Leasingfirma abwickeln). Im umgekehrten Fall (Import von Deutschland in die Schweiz) fällt unter Umsständen noch CO2 Abgabe an.
- Auslösung der Umsatzsteuerpflicht in Deutschland -> ist eine Vermietung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, welche in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist (1% Methode Privatanteil).
- Zulassung des Fahrzeuges in Deutschland mit Kfz-Steuerfolgen
Empfehlung cmt ag:
Die Nutzung eines Schweizer Firmenwagens über die Grenzen hinweg ist im Vorfeld bewusst hinsichtlich der zollrechtlichen und umsatzsteuerlichen Bestimmungen zu prüfen. Klären Sie mit Ihren deutschen Mitarbeitern sehr genau, was erlaubt ist und was nicht und regeln Sie das verbindlich in den Arbeitsverträgen.
