Zahnärzte-News Impuls 1/2019
15. Mai 2019Einzelfirma oder Aktiengesellschaft – weitere Überlegungen
Nachdem unser Artikel in der September 2018 Ausgabe überdurchschnittliche Clickraten erzielt hat, wollen wir die Überlegungen in diesem Zusammenhang nochmals ein bisschen vertiefen. Der zweite Teil gestalten wir wie eine FAQ, in dem die wichtigsten Fragen nochmals beleuchtet werden.
Wann macht es Sinn für einen Zahnarzt, seine Praxis als Aktiengesellschaft zu organisieren?
Eine allgemeingültige Antwort ist nicht möglich, vielmehr spielen die persönlichen und individuellen Umstände eine wichtige Rolle. Oftmals werden bei einer Umwandlung nur die steuerlichen Vorteile angeschaut, man sollte aber vielmehr eine Gesamtschau über Steuern, Versicherungen, Vorsorge und Haftung machen. Dies bedeutet, dass sich der Zahnarzt zuerst generell überlegen muss, in welche Richtung er sich strategisch bewegen will.
Im Bereich Steuern wird mit einer Aktiengesellschaft eine zusätzliche juristische Einheit geschaffen, womit sich die Möglichkeiten der Steueroptimierung natürlich vergrössern. Indem man den Firmensitz und den Wohnsitz der Gesellschaft auseinanderlegt, können steuerplanerisch zusätzliche Optionen genutzt werden. Zudem vereinfacht eine Aktiengesellschaft die Aufnahme von neuen Partnern bzw. Zahnärzten.
Wann macht es keinen Sinn, eine Aktiengesellschaft zu gründen?
In den ersten Jahren macht es oftmals keinen Sinn, direkt mit einer Aktiengesellschaft zu starten, da auf der Kostenseite die Nachteile eher überwiegen. Die Umwandlung einer Einzelfirma in eine Kapitalgesellschaft ist jederzeit möglich.
Da die Anforderungen an das Eigenkapital bei Einzelfirmen viel geringer sind, fangen junge Zahnärzte oftmals mit dieser Rechtsform an. Berücksichtigt werden muss allerdings der Nachteil der Haftung, der bei der Einzelfirma auf die Privatperson übergreift.
Gibt es in Bezug auf die finanziellen Kennzahlen Schwellen, ab denen sich die Aktiengesellschaft mehr lohnt als die Einzelfirma?
Unsere Erfahrung zeigt, dass, wie oben ausgeführt, in der Gründungsphase die Einzelfirma oftmals die bessere Lösung darstellt. Bis zu einem Umsatz von ca. 200’000 CHF ist dieses Modell zu bevorzugen. Danach sollte die Variante Aktiengesellschaft durchgerechnet werden. Wenn ein Zahnarzt mit CHF 500’000-750’000 Jahresumsatz erzielt – was wir bereits gesehen haben -dann ist die Aktiengesellschaft von Beginn weg die bessere Lösung.
Hat die Aktiengesellschaft weitere Vorteile, welche für den Zahnarzt von Nutzen sein können?
Unsere Erfahrung zeigt, dass die kleineren Praxen oftmals als Einzelfirmen geführt werden, dies z.T. sehr erfolgreich. Aber die wirklich rentablen und professionellen Zahnarztpraxen sind in Form einer Aktiengesellschaft ausgestaltet. Sicherlich spielt hierbei die Haftung in einem ersten Schritt eine Rolle – bei einer Aktiengesellschaft haftet in einem ersten Schritt die juristische Person für allfällige Schäden – aber aus unserer Erfahrung kommt noch ein weiterer Faktor hinzu und das ist die Professionalisierung. Je grösser und erfolgreicher eine Unternehmung ist, desto mehr ist sie gezwungen, ihre Strukturen und Abläufe zu überdenken und zu optimieren. Bei der Aktiengesellschaft findet z.B. eine Aufteilung der Aufgaben zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung statt. Diese Aufteilung bringt oftmals in der Qualität und der Professionalität der Unternehmung Vorteile. Ein Verwaltungsrat, der sich neben dem Zahnarzt noch externen Professionals zusammensetzt, macht sich oftmals deutlich differenziertere Gedanken über die Strategie des Unternehmens als wenn der Einzelunternehmer dies alleine machen muss. Aus steuerlicher Sicht muss man bei der Aktiengesellschaft einen steuerfreien Kapitalgewinn bei einem späteren Verkauf der Aktiengesellschaft sicherlich auch in der Planung berücksichtigen. Bei jungen Zahnärzten wird dies aufgrund des langen Zeithorizonts jedoch oftmals nicht hoch gewichtet, spielt aber natürlich insbesondere bei der Nachfolgeplanung eine wesentliche Rolle.
Fazit:
Schwarz oder weiss bzw. Einzelfirma oder Aktiengesellschaft – gibt es nicht. Vielmehr sind es eine Vielzahl von Faktoren, welche vom Zahnarzt berücksichtigt werden müssen. Wir bei cmt ag wollen diesen Prozess mit jungen und zukünftigen Zahnärzten aktiv begleiten und Ihnen hierbei unser Fachwissen zur Verfügung zu stellen.
Kontaktieren Sie uns – wir sind gerne für Sie da!
Eidg. dipl. Treuhandexperte
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