Betriebsstätte im Wandel – Update über die wichtigsten Begriffe

Gerne informieren wir Sie über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Betriebsstätte. Gilt es doch Insbesondere grenzüberschreitend tätige Unternehmen müssen diese Entwicklung aktiv verfolgen. Einerseits um die Risiken frühzeitig zu erkennen und andererseits um allfällige Chancen in diesem Kontext zu ergreifen.

Folgende Auslegeordnung:

Betriebsstättenbegriff nach Schweizer Recht

In der schweizerischen Gesetzgebung gilt als Betriebsstätte eine feste Einrichtung, in der ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit ausübt. In diesem Zusammenhang wird auch immer vom Substanzerfordernis der Betriebsstätte gesprochen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen über Räumlichkeiten, Personal und Einrichtungen und Anlagen verfügt, welche fest oder ständig sind.

Digitale Betriebsstätte der OECD

Im Rahmen des Projektes Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) hat die OECD begonnen, Aktionspläne zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Gewinnverlagerung zu entwickeln. Im Aktionspunkt 7 wurde dem Betriebsstättenbegriff grosse Bedeutung beigemessen und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Bis anhin war es klar, dass ein reines Auslieferungslager keine Betriebsstätte begründet, nun wurde aber der Aspekt so erweitert, dass verbundene Tätigkeiten nur noch Hilfstätigkeiten darstellen oder vorbereitender Natur sein dürfen. Dies bedeutet, dass ein Auslieferungslager eines Online-Detailhändlers zu einer Betriebsstätte werden kann. Hierauf müssen insbesondere unsere zahlreichen e-commerce / Versandhändler achten. Aufgrund von sehr unterschiedlichen Ansichten der OECD-Mitgliedsländer konnte bis anhin jedoch noch keine Einigung erzielt werden. Die Entwicklung gilt es jedoch zu verfolgen.

Digitale Betriebsstätte der EU-Kommission

Nicht sehr überraschend enthalten die Vorschläge der EU-Kommission bereits konkrete Vorschläge der digitalen Wirtschaft. Die Kommission ist der Meinung, dass sich die Wertschöpfung der digitalen Wirtschaft durch den Nutzer nicht gebührend in den Steuererträgen der einzelnen Länder niederschlägt. Daraus entstanden sind zwei Vorschläge: die signifikante digitale Präsenz und die Übergangslösung, welche sofort eingeführt werden kann (z.B. Italien). Die cmt ag begleitet sehr viele digitale Online-Anbieter (Game-Anbieter) umsatzsteuerlich. Gerade in diesem Bereich werden in den nächsten Jahren verschiedene Fragestellungen auftauchen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

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