Betriebsstätte im Wandel – Update über die wichtigsten Begriffe
Gerne informieren wir Sie über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Betriebsstätte. Gilt es doch Insbesondere grenzüberschreitend tätige Unternehmen müssen diese Entwicklung aktiv verfolgen. Einerseits um die Risiken frühzeitig zu erkennen und andererseits um allfällige Chancen in diesem Kontext zu ergreifen.
Folgende Auslegeordnung:
Betriebsstättenbegriff nach Schweizer Recht
In der schweizerischen Gesetzgebung gilt als Betriebsstätte eine feste Einrichtung, in der ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit ausübt. In diesem Zusammenhang wird auch immer vom Substanzerfordernis der Betriebsstätte gesprochen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen über Räumlichkeiten, Personal und Einrichtungen und Anlagen verfügt, welche fest oder ständig sind.
Digitale Betriebsstätte der OECD
Im Rahmen des Projektes Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) hat die OECD begonnen, Aktionspläne zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Gewinnverlagerung zu entwickeln. Im Aktionspunkt 7 wurde dem Betriebsstättenbegriff grosse Bedeutung beigemessen und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Bis anhin war es klar, dass ein reines Auslieferungslager keine Betriebsstätte begründet, nun wurde aber der Aspekt so erweitert, dass verbundene Tätigkeiten nur noch Hilfstätigkeiten darstellen oder vorbereitender Natur sein dürfen. Dies bedeutet, dass ein Auslieferungslager eines Online-Detailhändlers zu einer Betriebsstätte werden kann. Hierauf müssen insbesondere unsere zahlreichen e-commerce / Versandhändler achten. Aufgrund von sehr unterschiedlichen Ansichten der OECD-Mitgliedsländer konnte bis anhin jedoch noch keine Einigung erzielt werden. Die Entwicklung gilt es jedoch zu verfolgen.
Digitale Betriebsstätte der EU-Kommission
Nicht sehr überraschend enthalten die Vorschläge der EU-Kommission bereits konkrete Vorschläge der digitalen Wirtschaft. Die Kommission ist der Meinung, dass sich die Wertschöpfung der digitalen Wirtschaft durch den Nutzer nicht gebührend in den Steuererträgen der einzelnen Länder niederschlägt. Daraus entstanden sind zwei Vorschläge: die signifikante digitale Präsenz und die Übergangslösung, welche sofort eingeführt werden kann (z.B. Italien). Die cmt ag begleitet sehr viele digitale Online-Anbieter (Game-Anbieter) umsatzsteuerlich. Gerade in diesem Bereich werden in den nächsten Jahren verschiedene Fragestellungen auftauchen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird der Betriebsstättenbegriff gemäss DBA definiert?
Gemäss Art. 5 OECD-MA bedeutet der Ausdruck «Betriebsstätte» eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.
Welche Begriffe sind im Ausdruck Betriebsstätte umfasst?
- Einen Ort der Leitung des Unternehmens
- Eine Zweigniederlassung
- Eine Geschäftsstelle
- Eine Fabrikationsstätte
- Eine Werkstätte
- Ein Bergwerk, ein Öl- oder Gasvorkommen, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen.
Was müssen Montagebetriebe im Zusammenhang mit Betriebsstätten beachten?
Gemäss OECD-MA wird eine Bauausführung oder Montage nur dann eine Betriebsstätte, wenn ihre Dauer zwölf Monate überschreitet. Oder anders gesagt, sobald ein Montageunternehmen länger als 12 Monate in der Schweiz montiert über einen Werkvertrag, dann begründet es automatisch eine Betriebsstätte.
Was gilt gemäss geltendem OECD-MA nicht als Betriebsstätte?
- Einrichtungen zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung
- Güterbestände welche ausschliesslich zur Lager, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden
- Güter, welche unterhalten werden, um von einem anderen Unternehmen bearbeitet zu werden
- Eine feste Geschäftseinrichtung, welche ausschliesslich Waren bzw. Informationen beschafft
- Eine feste Geschäftseinrichtung, welche ausschliesslich Hilfstätigkeiten erbringt
