Montagearbeiten in der Schweiz – Update über die wichtigsten Punkte

Zwar macht es die aktuelle Lage sehr anspruchsvoll, dennoch werden nach wie vor ausländische Unternehmen mit Montagearbeiten in der Schweiz beauftragt. Hierbei geht es v.a. um den Einbau von Gesamtwerken und Anpassungen vor Ort aber auch Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten.

Tipps und Tricks für Montagearbeiten in der Schweiz

Folgende Punkte muss ein ausländisches Unternehmen beachten, wenn es Kunden in der Schweiz bedienen möchte:

Bewilligungen für Mitarbeiterentsendungen

Im Kanton des Arbeitseinsatzes sind sämtliche ausländischen Mitarbeiter acht Tage vor Arbeitsbeginn anzumelden. Online ist das unter www.admin.entsendung.ch möglich. Achtung: Innerhalb eines Kalenderjahres darf eine Firma höchsten 90 Tage in der Schweiz tätig sein – überschreitet sie diese Anzahl Tage, muss eine separate Bewilligung eingeholt werden. Reisen die Montagearbeiter für Ihre Arbeiten in der Schweiz ein, müssen sie die Anmeldung, das A1 Formular sowie eine Entsendebestätigung mitnehmen. Falls Sie bei der Anmeldung Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeitern Belinda Eugster.

Mindestlohn- und Arbeitsbedingungen

Ausländische Unternehmen, welche Montagearbeiten in der Schweiz erledigen, müssen die schweizerischen Mindestlohn- und Arbeitsbedingungen einhalten. Dies bedeutet, dass ein ausländisches Unternehmen seinen Mitarbeitern für die Dauer des Montageeinsatzes die Schweizerischen Löhne auszahlen muss. Mehr Angaben finden Sie in der Regel in den Allgemeinverbindliche Arbeitsverträgen. Bei Nichteinhaltung dieser Standard drohen Bussen und vorübergehende Sperrung der Firma für Montagearbeiten in der Schweiz.

Material – Exportabwicklung

In der Regel bringt der ausländische Lieferant, welche Montagearbeiten in der Schweiz erledigt, auch Material aus dem Ausland mit. Aber Achtung, die Schweiz gilt als Drittland, wenn es um Exporte geht. Dies bedeutet, dass die schweizerischen Einfuhrbestimmungen eingehalten werden müssen. Dies fängt bei der Handelsrechnung an, wo bestimmte Spezifikationen wie Ursprungserklärung, Brutto- und Nettogewicht etc. enthalten sein muss. Zudem gilt es, keinen Fehler bei der Anwendung der Incoterms zu machen. Diese wiederum haben einen wichtigen Einfluss bei der Umsatzsteuerpflicht des ausländischen Unternehmens.

Fiskalvertretung und Abgaben

Erbringt ein ausländisches Unternehmen Montagearbeiten in der Schweiz, so gilt dies in den meisten Fällen als Lieferung. Seit dem 1.1.2018 löst eine solche Lieferung in der Schweiz die Umsatzsteuerpflicht aus, sofern das ausländische Unternehmen weltweit mehr als CHF 100’000 Umsatz erbringt. Als Folge muss sich das ausländische Unternehmen in der Schweiz registrieren und Schweizer Mehrwertsteuer (MWST) abführen. Dazu benötigt das Unternehmen einen Fiskalvertreter, der quartalsweise die Mehrwertsteuererklärung einreicht. Selbstverständlich können sämtliche Vorsteuern in der Schweiz entsprechend zurückgeholt werden.

Häufigste Fragen im Zusammenhang mit Montagearbeiten in der Schweiz

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