UVG – Obergrenze für den versicherten Verdienst
09. Dezember 2015Der Bundesrat erhöht den Höchstbeitrag des versicherten Dienstes in der obligatorischen Unfallversicherung per 01. Januar 2016. Damit ist gewährleistet, dass die überwiegende Mehrheit aller versicherten Arbeitnehmer zum vollen Verdienst versichert ist. Die neue Obergrenze ist nicht nur für die Unfallversicherung, sondern auch für die Arbeitslosenversicherung und die Invalidenversicherung massgebend.
Der Höchstbetrag des versicherten Lohnes ist massgebend, um sowohl die Prämien als auch die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung zu berechnen. Dieser Höchstbetrag wird vom Bundesrat festgesetzt. Er hat bei der Festsetzung dafür zu sorgen, dass in der Regel mindestens 92%, aber nicht mehr als 96% der versicherten Arbeitnehmer zum vollen Verdienst versichert sind.
Die letzte Anpassung erfolgte per 01. Januar 2008. Aufgrund der Lohnentwicklung ist nun eine erneute Anpassung nötig. Der Bundesrat hat entschieden, die Obergrenze per 01. Januar 2016 von CHF 126’000 auf CHF 148’200 hinauf zu setzen. Diese Erhöhung bewegt sich im Rahmen der letzten Anpassungen. Mit der neuen Obergrenze werden ab dem 01. Januar 2016 rund 95% der Versicherten zum vollen Lohn versichert sein.
Der Höchstbetrag des versicherten Lohns in der obligatorischen Unfallversicherung ist auch für andere Sozialversicherungszweige von Bedeutung. Die Obergrenze gilt nicht nur für die Unfallversicherung, sondern ist auch massgebend für die Festsetzung der Beiträge und Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Die Anpassung des höchstversicherten Verdienstes hat keine Änderung der aktuellen Prämien- und Beitragssätze zur Folge. Neu erfolgen jedoch entsprechende Abzüge auch auf Löhnen über CHF 126’000.