Unterstellungserklärung Inland

Unterstellungserklärung Inland

01. Juli 2015

Die neue „Unterstellungserklärung Inland“ (Formular_1245_1246_01) ersetzt die Bewilligung zur freiwilligen Versteuerung von Lieferungen aus offenen Zolllagern/Zollfreilagern und ist neu anwendbar für alle von der MWST befreiten Inlandlieferungen von Gegenständen, die unter Zollüberwachung stehen: Lieferungen mit definitiver Einfuhr von Gegenständen ab Zollfreilager, im Zolllagerverfahren und im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung oder aktiven Veredelung.

Die Bewilligung zur freiwilligen Versteuerung von Lieferungen aus offenen Zollagern und Zollfreilagern verlieren ihre Gültigkeit ab dem 1. Januar 2016.

Fazit

Wenn Sie ein Zolllager oder Zollfreilager in der Schweiz betreiben denken Sie rechtzeitig daran, die Bewilligungen zu erneuern.