Mehr Spielraum in der Säule 3a

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Höhere Flexibilität bei der Bezeichnung der Begünstigten.

Ab dem 1. Juni 2027 können Versicherte in der Säule 3a die Begünstigten ihrer Leistungen freier bestimmen. Die Neuregelung schafft deutlich mehr Handlungsspielraum in der Nachlassplanung. So lassen sich etwa Kinder gezielt als erste Begünstigte einsetzen – auch in Patchworkfamilien und unabhängig vom Zivilstand. Damit wird die Gestaltung der Erbfolge im Rahmen der gebundenen Vorsorge spürbar flexibler.

Quelle: Update Newsletter 09/2026

Weitere Beiträge: Treuhandportal – Datenaustausch zwischen Kunden und der cmt ag

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