Plattformumsatz oder nicht – das ist hier die Frage!

Ausländische Versandhändler, welche Produkte in die Schweiz liefern, sind seit der Einführung der Plattformbesteuerung mit kniffligen Abgrenzungsfragen konfrontiert. Dieser Fall eines Mandanten zeigt die Klippen auf.
Ausgangslage
Unser Kunde betreibt ein Online-Game. Mit sogenannten In-App Käufen kann sich der User (immer eine Privatperson) Diamanten, Schatztruhen und ähnliches kaufen, um im Spiel schneller voranzukommen.
Unser Mandant stellt seit ca. 1 Jahr fest, dass die Verkäufe über GooglePlay Console und Apple massiv zugenommen haben. Da diese Umsätze im Ausland immer der verkaufenden Plattform zugeordnet werden, ging unser Mandant davon aus, dass dies auch in der Schweiz der Fall ist.
Doch so einfach der Sachverhalt, so komplex ist es für ausländische Versandhändler, sich in den AGB’s, Richtlinien und Merkblättern der Anbieter zurecht zu finden. Bei Käufen über Apple, ist es so, dass die Plattform die CH-Steuer an den Fiskus abliefert. Wenn man allerdings in die Play Console-Hilfe eintaucht, findet man unter der Rubrik Steuersätze und Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer (Ust./MwSt.) folgende Ausführungen zu Umsätzen in der Schweiz:
- Sie sind selbst dafür verantwortlich, für Kunden in der Schweiz die Umsatzsteuer für alle im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufe auszuweisen, zu berechnen und abzuführen.
Nun führen wir die Google-Umsätze in der Schweiz ab, da Google diese Verantwortung elegant an unseren Mandanten delegiert hat. Eine kurze Rücksprache bei der Eidg. Steuerverwaltung bestätigte diese Einschätzung.
Was empfehlen wir ausländischen Versandhändlern im Zusammenhang mit Plattformumsätzen?
Studieren Sie die AGB’s, Hilfe, etc. sehr genau, damit Sie wissen, wer für die Deklaration und Abführung der Umsätze verantwortlich ist. Im Zweifelsfalle bietet sich ein Vorabbescheid bei der Eidg. Steuerverwaltung an.
Bei Bedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
